Umgang mit offenem Feuer im Freien
Umgang mit offenem Feuer im Freien
Hinweise der Stadt an die Bürgerinnen und Bürger
Dieses Jahr gab es mehrfach extreme Hitze- und Trockenheitsphasen. Deshalb weist die Stadt auf die verschiedenen Ge- und Verbote im Umgang mit offenem Feuer im Freien hin, um die Bürgerinnen und Bürger zu sensibilisieren und so das Stadtgebiet vor Bränden zu bewahren.
Verdorrtes Gras und Laub können sich schnell entzünden; durch den besonders gefährlichen Funkenflug kann sich Feuer extrem schnell ausbreiten – mit fatalen Folgen. Es wird daher wiederholt darauf hingewiesen, zum Schutz von Wäldern und Grünflächen folgende Maßnahmen zu beachten:
1. Das Feuer ist stets von einer geeigneten Person zu beaufsichtigen.
2. Rauch und Wärme sollen ungehindert nach oben abziehen können.
3. Ein ausreichender Abstand zu brennbaren Gegenständen ist einzuhalten.
4. Eine Belästigung der Nachbarn durch Rauch muss ausgeschlossen sein (nur trockenes und unbehandeltes Holz verwenden).
5. Bei einer Windstärke ab 4 Beaufort (> 20 km/h, Staub wird hoch gewirbelt) ist das Feuer zu löschen bzw. darf nicht entzündet werden.
6. Ein geeignetes Löschmittel in ausreichender Menge ist vorzuhalten (Eimer mit Wasser, Wasserschlauch, Feuerlöscher).
7. Zum Entfachen eines Feuers keine brennbaren Flüssigkeiten (Brandbeschleuniger) verwenden. Für ein sicheres Anzünden nehmen Sie spezielle Anzünder.
8. Beim Verlassen der Feuerstelle ist die verbleibende Glut abzulöschen.
Wenn möglich, sollte beim Grillen auf offenes Feuer verzichtet werden!
Sollte dennoch ein Brand ausbrechen, ist eine rasche Meldung an die Feuerwehr (Telefon 112) entscheidend.
Die Stadt Ingolstadt bittet insbesondere Besucher von Wäldern, Grün- und Freizeitanlagen sowie der Badeseen unbedingt die folgenden Verhaltensregeln des Bayerischen Waldgesetzes und der Ingolstädter Grünanlagensatzung zu beachten:
- Das Grillen in den Grün- und Freizeitanlagen im Stadtgebiet Ingolstadt ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Grillstellen erlaubt!
- Offenes Feuer auf öffentlichem Grund ist gem. der Grünanlagensatzung der Stadt Ingolstadt ausnahmslos untersagt.
- Erlaubt sind ausschließlich Holzkohle- und Gasgrills bis zu einer Größe von 25 x 50 cm bzw. 40 cm Durchmesser, auf den hierzu ausgewiesenen Plätzen.
- Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens hundert Meter vom Waldrand sowie leicht entzündbaren Stoffen (z.B. Heu, Stroh u. ä.) entfernt sein!
- Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden!
Mitarbeiter der Ordnungs- und Sicherheitsbehörde, der Polizei und der Sicherheitswacht, eines Sicherheitsunternehmens im Auftrag der Stadt und die Mitarbeiter der Naturschutzwacht kontrollieren jeweils die Einhaltung der Regeln und Verbote. Wer illegal Feuerstellen anlegt bzw. nutzt oder angebrachte Absperrungen und Schilder beseitigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Amt für Brand- und Katastrophenschutz, Sachgebiet Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz, Telefon 0841 305-3939.