Urteil des Verwaltungsgerichts zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Augraben wird akzeptiert
Fraktionen folgen dem Vorschlag des Oberbürgermeisters:
Urteil des Verwaltungsgerichts zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Augraben wird akzeptiert
Für Montagabend hatte Oberbürgermeister Dr. Christian Scharpf die Fraktionsvorsitzenden und Gruppensprecher wegen des Bürgerbegehrens Augraben zu einer Abstimmung über das weitere Vorgehen eingeladen. Einstimmig kamen die Anwesenden dabei überein, dem Vorschlag des Oberbürgermeisters zu folgen und das Verwaltungsgerichtsurteil zu akzeptieren, das die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens anerkennt. Auf das Einlegen von Rechtsmitteln wird verzichtet.
Der Oberbürgermeister wird im Einvernehmen und mit Billigung der Fraktionen nun eine Dringliche Anordnung erlassen, da eine kurzfristige Stadtratssitzung aufgrund der Eilbedürftigkeit nicht mehr möglich ist. Aufgrund der vorgegebenen Fristen müssen bereits in der Woche nach den Pfingstferien die Abstimmungsbenachrichtigungen versandt und die Stimmzettel gedruckt werden.
Damit finden am 24. Juli in Sachen „Schule am Augraben“ Bürgerentscheide zum Ratsbegehren und zum Bürgerbegehren statt: Die Fragestellungen beider Begehren werden ebenso zur Abstimmung vorgelegt wie eine Stichfrage für den Fall der Stimmengleichheit.