Pandemiebedingte Schutzmaßnahmen beim Besuch der Stadtverwaltung
Pandemiebedingte Schutzmaßnahmen beim Besuch der Stadtverwaltung: Zugangsbeschränkungen entfallen, Maskenpflicht bleibt
Am 3. April sind nach dem Auslaufen der Übergangsregelung aus dem Infektionsschutzgesetz weitreichende Schutzmaßnahmen weggefallen, nachdem der Freistaat Bayern von der Möglichkeit der Hotspotrege- lung keinen Gebrauch gemacht hat. Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltungsleitung gemeinsam mit der internen Pandemiegruppe be- raten, welche Schutzmaßnahmen für die Besucherinnen und Besucher der Stadtverwaltung sowie für die städtischen Beschäftigten auch künf- tig sinnvoll sind.
Nachdem die Zugangsbeschränkungen (3G/2G/2G+) landesweit weg- fallen, entfällt die 3G-Regelung für Besucher/-innen der städtischen Rathäuser und Dienststellen ebenfalls. Dies gilt bereits ab heute. Da- mit ist der Zugang zu den Ämtern der Stadtverwaltung wieder ohne Rücksicht auf den Impf-, Genesenen- bzw. Teststatus möglich.
Die neue 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht anstatt der bisherigen Maskenpflicht nurmehr eine Empfehlung zum Maskentragen vor.
Die Stadt möchte sowohl ihre Beschäftigten als auch die Bürgerinnen und Bürger bestmöglich schützen, insbesondere angesichts der aktuell noch sehr hohen Infektionszahlen. Deshalb bleibt es vorerst bei der Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher sowie für Beschäftigte. Angepasst wird jedoch der Maskenstandard: Künftig reicht in den Rat- häusern eine medizinische Maske („OP-Maske“) zur Erfüllung der Maskenpflicht aus; empfohlen wird dennoch das Tragen einer FFP2- Maske.