3G in den städtischen Museen ab 17. Februar

Ab Donnerstag, 17. Februar, gilt in den städtischen Museen wieder die bereits bekannte 3G-Regelung:

– geimpft (zweifache Impfung),
– genesen (ab 28. Tag bis zum 90. Tag) oder
– getestet (max. 24 Stunden alter Schnelltest oder 48 Stunden alter PCR-Test)

– Schüler/-innen unter 18 Jahre benötigen keinen 3G-Nachweis. Hier reicht die Vorlage des Schülerausweises.

Der 3G-Nachweis ist zusammen mit einem Lichtbildausweis an der Kasse vorzuzeigen. Die FFP2-Maskenpflicht gilt weiterhin.