Wer kann sich testen lassen?
Laut Testverordnung des Bundes haben alle Bürgerinnen und Bürger unabhängig vom Impfstatus mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest („Bürgertest“).
Für Stillende und Menschen mit einer medizinischen Kontraindikation werden bis auf Weiteres kostenlose PCR-Tests angeboten. Schwangere können sich in Bayern bis zum 31. März 2022 kostenlos mittels PCR testen lassen.
Ein kostenloser Schnelltest ist möglich für:
• Asymptomatische Personen auf eigenen Wunsch („Bürgertest“)
• Besucher in Alten- und Pflegeeinrichtungen / Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
• Abschlusstest für positiv getestete Personen
• Aus besonderem Anlass (z.B. vor einer OP, Reha etc.)
• „Schnupfenkinder“
• Enge Kontaktpersonen von positiv Getesteten
Ein kostenloser PCR-Test ist möglich für:
• Aus besonderem Anlass (z.B. vor einer OP, Reha etc.)
• Enge Kontaktpersonen von positiv Getesteten
• Nach positiven Schnelltest oder Selbsttest
• Schwangere / Stillende
• Impfunfähige (medizinische Kontraindikation)
• Beschäftigte in Pflegeheimen, ambulante Dienste, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung