2G-Regel bei Veranstaltungen des Kulturamts
Erinnerung an Zutrittsvoraussetzungen
Für alle Veranstaltungen des Kulturamts der Stadt Ingolstadt gilt bereits seit Dienstag, 9. November die 2G-Regel. Demnach müssen Besucher/-innen am Eingang den Nachweis einer Genesung oder vollständigen Impfung vorzeigen. In Verbindung mit diesem Nachweis ist ein Ausweisdokument wie Personalausweis, Reisepass oder Führerschein vorzulegen. Diese Regelung greift bereits für Kinder ab zwölf Jahren. Für Kinder unter zwölf Jahren gilt weiterhin der Nachweis der regelmäßigen Testung in den Schulen. Beim Anstehen in der Warteschlage sowie während der gesamten Veranstaltung (auch am Sitzplatz) besteht FFP2-Maskenpflicht.