Coronaregelungen im Bürgerhaus ab 10. November
Coronaregelungen im Bürgerhaus ab 10. November
Aufgrund der aktuellen Lage hat das Bürgerhaus der Stadt Ingolstadt seine Coronaregelungen angepasst. Das Bürgerhausprogramm lebt von der Vielfalt der Gruppen und Vereine, die sich hier treffen. Genau diese Vielfalt macht es jedoch unmöglich eine einheitliche Coronaregelung für alle Angebote festzulegen.
Für alle Angebote in den beiden Bürgerhäusern gilt immer die Maskenpflicht (FFP2/KN95) auf den Fluren und die Abstands- und Hygieneregelungen.
Veranstaltungen / Gruppentreffen (aller Generationen) / Seniorensport / Selbsthilfe
Für die meisten Veranstaltungen im Bürgerhaus gilt die 2G-Regelung. Für die Teilnahme müssen Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die das 12. Lebensjahr beendet haben, geimpft oder genesen sein.
Dienstleistungen des Bürgerhauses / Pflegestützpunkts
Bei den Einzelberatungen im Rahmen des Angebots des Pflegestützpunktes und des Seniorenbüros muss man weder geimpft, genesen noch getestet sein. Es besteht jedoch dauerhafte Maskenpflicht (FFP2/KN95) und Termine müssen vorab telefonisch vereinbart werden.
Einzelberatungen von Gruppen / Angeleitete Eltern-Kind-Spielgruppen Für Einzelberatungen von Selbsthilfegruppen, der Rentenversicherung oder anderen Gruppen des Bürgerhauses die 3G-Regelung (geimpft, genesen oder gültiger Schnelltest). Termine sind jedoch nur nach tele- fonischer Vereinbarung möglich.
Konzertreihe Jazz and More
Die Konzerte in der Gaststätte diagonal finden ebenfalls unter 2G-Regelung statt.
Weitere Informationen auch unter Telefon 305-2800 oder www.ingolstadt.de/buergerhaus.