FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV
Sicher unterwegs im ÖPNV in Zeiten von Corona FFP2-Maskenpflicht gilt!
Am Mittwoch, 3. November 2021, beschloss die Bayerische Staatsregierung eine Änderung der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Die neuen Regelungen traten am Samstag, 6. November 2021, in Kraft. Die Krankenhausampel in Bayern ist nun auf die höchste Alarmstufe umgesprungen. Für den öffentlichen Nahverkehr in der Region Ingolstadt bedeutet das die so- fortige Rückkehr zur FFP2-Maskenpflicht! Die rote Stufe gilt, sobald bayernweit mehr als 600 Intensivbetten mit Covid-Patienten belegt sind. Die FFP2-Maskenpflicht (oder gleichwertiger Standard) im öffentlichen Nahverkehr bleibt bestehen.
Hotspot-Strategie:
Das regionale Infektionsgeschehen rückt neben der landesweiten Krankenhaus- Belegung in den Fokus: Als Hotspots gelten Landkreise, in denen die 7-Tage-Inzidenz von 300 überschritten wurde und mindestens 80 Prozent der Intensivbetten ausgelastet sind. Dort gelten dann die Regeln der roten Ampel-Stufe.
Aktuelle Informationen zur Lage in Bayern finden Sie unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/#Aktuell .
Bitte informieren Sie sich über die aktuell geltenden Regelungen vor Ort auch bei den zuständigen Landrats- und Gesundheitsämtern – und bleiben Sie gesund!
Schützen Sie sich und andere und bleiben Sie gesund! Danke für Ihre Mithilfe!