Private Fahrstunde mit Konsequenzen
Auf dem Gelände des Corona-Testzentrums wurde am Freitagnachmittag durch die Ingolstädter Polizei ein Pkw kontrolliert. Am Steuer befand sich ein 20-jähriger Mann, der von seinem Beifahrer soeben private Fahrstunden erhalten hatte. Das Gelände, auf das man zu diesem Zeitpunkt über die geöffnete Schranke einfahren konnte, war als öffentlicher Verkehrsgrund einzustufen. Da der Fahrzeugführer keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen konnte, kommt nun auf diesen eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu. Auch der Beifahrer, der zugleich Halter des Fahrzeugs war, muss sich nun wegen der Ermächtigung zum Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten.