IFG informiert über Neustarthilfe für Soloselbstständige
Mit der Neustarthilfe hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) eine finanzielle Unterstützungsmaßnahme auf den Weg gebracht, die Soloselbstständigen zugutekommt. Sie wurde für Freiberufler und Soloselbstständige geschaffen, die von Januar bis Juni 2021 coronabedingt hohe Umsatzeinbußen verzeichnen, aber nur geringe betriebliche Fixkosten haben und somit nicht für die Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe III in Frage kommen. Die Neustarthilfe von bis zu 7.500 Euro wird einmalig zusätzlich zur November-/Dezemberhilfe ausbezahlt und nicht auf die Grundsicherung angerechnet.
Die Anträge können seit dem 16. Februar auf www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de beantragt werden. Laut BMWI soll die Auszahlung in der Regel bereits wenige Tage nach Antragsstellung erfolgen.
Weitere Informationen erhalten Unternehmen auf der Corona- Sonderseite der IFG (www.ingolstadt-ifg.de/corona). Auf dieser sind sämtliche Unterstützungsmaßnahmen des Bundes, des Freistaats und auf kommunaler Ebene aufgeführt. Unter der Rubrik aktuelle Entwicklungen informiert die IFG laufend über neue Unterstützungsmaßnahmen oder Regelungen.