Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen ab 16. Dezember
Der Bayerische Ministerrat hat am 14. Dezember beschlossen, die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen zu schließen, wobei eine Notbetreuung zulässig bleibt.
Nach den Vorgaben des Familienministeriums sollen folgende Personengruppen eine Notbetreuung in Anspruch nehmen können:
- Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
- Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
- Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,
- Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.
Anders als im Frühjahr verzichtet das Familienministerium darauf, spezielle Berufsgruppen festzulegen, die zur Notbetreuung berechtigen. Vielmehr wird auf den Bedarf der Eltern abgestellt.
Gleichwohl lautet der Appell an die Eltern, Kinderbetreuung tatsächlich nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn eine Betreuung im häuslichen Umfeld nicht sichergestellt werden kann.
Diese Regelung gilt somit auch für die Kindertageseinrichtungen in Ingolstadt (egal in welcher Trägerschaft) für die Zeit bis zum Beginn der Weihnachtsferien, also für die Tage 16., 17., 18. und 21., 22. Dezember.
In den Weihnachtsferien, bzw. bis mindestens 7. Januar 2021, haben alle Kindertageseinrichtungen geschlossen.
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