Scharpf: Wir wollen hier nichts Unanständiges!
Der Ingolstädter Oberbürgermeister hatte sich in Sachen „Mediathek“ an den Bayerischen Innenminister gewandt – die Antwort aus dem Ministerium hat ihn nun aber nicht glücklich gemacht.
Um was geht es? Der Ingolstädter Stadtrat hatte beschlossen, die Stadtratssitzungen als Video-Livestream zu übertragen. Ursprünglich war auch angedacht, das Video im Nachhinein, also als Mediathek, für die Bürger verfügbar zu machen. Aber bislang scheiterte das am bayerischen Landesdatenschutzbeauftragten. In einem Brief an Innenminister Herrmann regte Oberbürgermeister Christian Scharpf nun an, eine gesetzliche Regelung in der Bayerischen Gemeindeordnung zu schaffen, die nicht nur Übertragungen, sondern eben auch die Archivierung der entsprechenden Daten erlaubt. Innenminister Joachim Herrmann teilte dem OB nun mit, man werde im Rahmen der Fortschreibung der Kommunalverfassungsgesetze den Vorschlag prüfen: „Hierbei wird insbesondere zu prüfen sein, inwieweit ein zusätzlicher Live-Stream, der auch über eine Mediathek abrufbar gemacht wird, in die Ungezwungenheit und Offenheit der demokratischen Willensbildung im kommunalen Raum eingreift und welche Bedeutung diesem Eingriff in der Abwägung mit dem Interesse an einer größtmöglichen Transparenz der Arbeit kommunaler Gremien zukommt.“
Christian Scharpf nimmt dazu auf seiner Facebook Seite wie folgt Stellung:
„So richtig befriedigend finde ich die Antwort nicht. Die Haltung des Landesdatenschutzbeauftragten ist für mich nicht nachvollziehbar. Ich habe überhaupt nicht den Eindruck, dass sich unsere Stadträtinnen und Stadträte durch den Live-Stream nicht mehr trauen, sich spontan und unbefangen zu äußern. Bei Bürgerversammlungen mag die Situation anders sein, aber um die geht es ja gar nicht.
Welcher Berufstätige hat schon Zeit, ab 13 Uhr eine Stadtratssitzung live über Internet zu verfolgen. Es ist gerade der „Witz“ am Live Stream, dass man über die Mediathek die Aufzeichnung auch nach Feierabend oder am Wochenende noch anschauen kann.
Die Argumentation des Landesdatenschutzbeauftragten stammt noch aus dem 20. Jahrhundert. Wir sind jetzt im digitalen 21. Jahrhundert. Andere Städte haben auch eine Mediathek. Die haben allerdings vorher nicht den Landesdatenschutzbeauftragten, sondern nur ihren städtischen Datenschutzbeauftragten gefragt.
Wir wollen hier nichts „Unanständiges“, sondern den Bürgerinnen und Bürgern lediglich erleichtern, die Debatten aus dem Stadtrat zu verfolgen. Das stärkt die Transparenz, die Offenheit und damit die Demokratie. Auch wenn das nicht unser drängendstes kommunalpolitisches Problem ist werde ich da nicht locker lassen.“