Aktuelles zur Grundsteuerreform
Ab dem 01.01.2025 gilt auch für Bayern ein neues Grundsteuerrecht.
Der Wert eines Grundstücks spielt dann für die Berechnung der Grundsteuer keine Rolle mehr, diese richtet sich vielmehr nach der Grundstücksgröße, den Gebäudeflächen und der Nutzung.
Da die bisherigen Hebesätze zum 31.12.2024 automatisch ihre Gültigkeit verlieren, wurden diese für das Jahr 2025 durch den Stadtrat am 17. Dezember 2024 aufkommensneutral neu festgelegt. Der neue Hebesatz für die Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) liegt künftig bei 475 v. H., der Hebesatz für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen) bei 390 v. H..
Aufkommensneutralität
Die Reform der Grundsteuer soll laut Bundes- und Landespolitik möglichst aufkommensneutral erfolgen. Aufkommensneutralität bedeutet dabei nicht, dass die individuelle Grundsteuer des einzelnen Grundstückseigentümers gleich hoch bleibt, sondern dass das Grundsteuereinkommen der Kommune nach der Umsetzung der Reform insgesamt in etwa gleichbleibt.
Aufgrund der Verfassungswidrigkeit des bisherigen Grundsteuersystems und der neuen Berechnungsgrundlage ist eine Belastungsverschiebung zwischen den einzelnen Grundstückseigentümern unausweichlich, was bedeutet, dass die neuen Hebesätze bei einigen Steuerpflichtigen zu einer höheren, bei anderen zu einer geringeren Grundsteuerbelastung führen werden.
Wichtiges zu Ablauf und Umsetzung der Reform
Die neuen Grundsteuerbescheide der Stadt Ingolstadt werden im Januar 2025 voraussichtlich ab der KW 3 versendet. Neben dem Bescheid ist ein Beiblatt enthalten, mit Informationen und Erläuterungen rund um den Grundsteuerbescheid.
Um sicherzustellen, dass die Bescheide richtig zugestellt werden können, werden alle Grundstückseigentümer gebeten, der Kämmerei Änderungen ihrer Anschrift oder ihres Namens (z.B. durch Heirat) möglichst zeitnah schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen.
Wer bis Ende Januar 2025 keinen neuen Grundsteuerbescheid von der Stadt Ingolstadt erhalten hat, sollte bitte zunächst prüfen, ob sie/er bereits einen entsprechenden Grundsteuermessbescheid des Finanzamts erhalten hat. Die Stadt Ingolstadt kann den Grundsteuerbescheid erst nach Erlass eines Grundsteuermessbescheides durch das Finanzamt erlassen.
Zu beachten ist außerdem, dass die vom Finanzamt auf Basis der eingereichten Steuererklärung erlassenen Grundsteuermessbescheide für die Stadt Ingolstadt verbindlich sind. Das bedeutet, dass die Stadt Ingolstadt bei der Festsetzung der Grundsteuer bis zu einer Änderung durch das Finanzamt an die Feststellungen gebunden ist und nicht davon abweichen darf. Sollten daher Fehler in einem Grundsteuermessbescheid bspw. hinsichtlich der Flächengrößen festgestellt werden, sollten sich Betroffene bitte mit entsprechenden Nachweisen (z.B. Kopie der Grundbuchblätter, Bauplan, Grundrisse, Kaufvertrag) schriftlich an das Finanzamt wenden.
Trotz intensiver Vorarbeiten und einer umfangreichen Überprüfung der Daten kann es vorkommen, dass Bürger einen Grundsteuerbescheid erhalten, obwohl das Grundsteuerobjekt möglicherweise bereits vor 2025 verkauft wurde oder ein (Mit-)Eigentümer bereits verstorben ist.
Gründe hierfür sind einerseits, dass ein Datenaustausch zwischen den Einwohnermeldedaten und den Daten der Grundstückseigentümer nicht automatisiert stattfinden kann. Zum anderen werden die Zurechnungen auf neue Eigentümer durch das Finanzamt, insbesondere bei Eigentumsübertragungen zwischen 2022 und 2024, bis zum Bescheidversand durch die Stadt Ingolstadt voraussichtlich noch nicht abgeschlossen sein. Dieser Sachverhalt kann schriftlich oder per E-Mail unter Angabe der Finanzadresse bzw. Aktenzeichen des Finanzamtes mitgeteilt werden.
Sollten Bürgerinnen und Bürger vor oder nach Erhalt ihres Grundsteuerbescheids Fragen haben, finden sie Antworten auf die häufigsten Fragen und weitere nützliche Informationen in den ausführlichen FAQ auf der Homepage der Stadt Ingolstadt: www.ingolstadt.de/grundsteuerreform. Die FAQ sind auch einfach und schnell über den QR-Code, der auf dem Beiblatt zum Bescheid abgedruckt ist, zu erreichen.
Falls Fragen dadurch nicht beantwortet sind, stehen die Sachbearbeiter der Grundsteuer sowohl per E-Mail als auch unter der Hotline (0841) 305 – 1370 gern zur Verfügung.
Da die Kämmerei der Stadt Ingolstadt mit einem sehr hohen Aufkommen an Rückfragen rechnet, wird empfohlen, Anfragen zunächst per E-Mail (grundsteuer@ingolstadt.de) zu stellen. Die Sachbearbeiter versuchen, das Anliegen möglichst schnell zu beantworten. Wer in seiner Nachricht einen Telefonkontakt angibt, erhält auch gerne einen Rückruf.
Pressestelle/Stadt Ingolstadt