Rehasport und Funktionstraining
Rehasport und Funktionstraining
Genehmigung entfällt
Die AOK setzt auf Entlastung von Versicherten: Seit Anfang dieses Jahres verzichtet die AOK in Ingolstadt auf die Genehmigung von Erst- und Folgeverordnungen im Bereich Rehasport und Funktionstraining. Künftig können Betroffene das Angebot direkt bei anerkannten Leistungserbringern in Anspruch nehmen. „Damit entlastet die AOK ihre Versicherten und trägt zudem ein Stück weit zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen bei“, sagt Christian Ponzer, Beiratsvorsitzender bei der AOK in Ingolstadt. Zuletzt verzeichnete die AOK Bayern rund 30.000 Anträge für Rehasport und Funktionstraining.
Unterschied zwischen Rehasport und Funktionstraining
Für Menschen mit chronischen Erkrankungen oder körperlichen Einschränkungen können Rehasport oder Funktionstraining ein wichtiger Baustein sein, um das Wohlbefinden zu stärken und aktiver am Leben teilzuhaben. Rehasport und Funktionstraining sind zwei Arten von unterstützendem Bewegungssport. Der wichtigste Unterschied zwischen beiden liegt darin, dass das Funktionstraining speziell darauf abzielt, die Fähigkeiten für Menschen mit chronischen Erkrankungen für den Alltag zu verbessern, während Rehasport sich auf die allgemeine körperliche Fitness konzentriert. Beim Rehasport steht der Sport im Mittelpunkt. Das Funktionstraining hingegen arbeitet mit Therapiemitteln auf physiotherapeutischer und ergotherapeutischer Ebene.
Ärztliche Verordnung notwendig
Sowohl der Rehasport als auch das Funktionstraining finden in Gruppen statt, gemeinsam mit anderen Betroffenen. Sie arbeiten mit unterschiedlichen Mitteln, doch einen Zweck haben beide gemeinsam: Sowohl beim Rehasport als auch beim Funktionstraining ist das langfristige Ziel stets, dass man das Erlernte weiterverfolgt, also nach der Maßnahme möglichst selbständig durchführt. Der gemeinsame Sport in der Gruppe und das Austauschen von Erfahrungen mit anderen Menschen mit Beeinträchtigungen kann dabei zusätzlich motivieren. Rehasport und Funktionstraining werden von der Ärztin oder vom Arzt verordnet. Die Verordnung geben Versicherte direkt bei der anerkannten Rehasport- bzw. Funktionstrainingsgruppe ab und können so umgehend mit den Übungseinheiten starten.