Protestaktionen von Landwirten – massive Verkehrsbeeinträchtigungen erwartet
Pressemitteilung des Polizeipräsidium Oberbayern Nord
Wie bereits bekannt, ist für den kommenden Montag, 08.01.2024, ab den frühen Morgenstunden eine Vielzahl von Versammlungen des Bauernverbandes auf öffentlichen Straßen und Plätzen angekündigt. Das Polizeipräsidium Oberbayern Nord und seine nachgeordneten Dienststellen sind auf den Großeinsatz vorbereitet. Ein wichtiges Ziel ist es, einen weitgehendst störungsfreien Verlauf der angemeldeten Versammlungen zu gewährleisten. Zu diesem Zwecke steht die Polizei seit Tagen in engem Kontakt zu den zuständigen Versammlungsbehörden und hat an mehreren Kooperationsgesprächen mit den Versammlungsanmeldern teilgenommen.
Das Polizeipräsidium Oberbayern Nord rechnet trotz der positiv verlaufenen Gespräche aufgrund der Vielzahl der zu erwartenden Versammlungsteilnehmenden und ihrer landwirtschaftlichen Fahrzeuge mit erheblichen Verkehrsbehinderungen im gesamten Zuständigkeitsbereich. Wir bitten die Bevölkerung, sich auf die Verkehrsbehinderungen im gesamten Tagesverlauf einzustellen und deutlich mehr Zeit auf der Straße einzuplanen.
Im Bereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord konzentrieren sich auf die Region 10 in und um Ingolstadt herum verschiedene Anmeldungen für sich fortbewegende Versammlungen. Diese werden von unseren Einsatzkräften aller beteiligten Dienststellen und der Bereitschaftspolizei betreut. Auch in den anderen Bereichen um München herum sind Versammlungen bekannt, die von den Polizeidienststellen begleitet werden. Das Polizeipräsidium rechnet mit einem sehr hohen Verkehrsaufkommen durch die sternförmige An- und Abfahrt von landwirtschaftlichen Fahrzeugkolonnen zur großen Versammlung in München.
Das Polizeipräsidium Oberbayern Nord ist dankbar für die verschiedenen positiv verlaufenen Kooperationsgespräche der angemeldeten Versammlungen. Vorausschauend auf mögliche spontane oder nicht angemeldete Versammlungen weist die Polizei auf die unbedingte Einhaltung des Bayerischen Versammlungsgesetzes hin. Absichtliche Blockaden von Verkehrswegen sind vom Schutzgedanken des Versammlungsrechts nicht gedeckt und werden geahndet.
Bildinformationen
- Polizeiauto 110 Dienstfahrzeug Bayerische Polizei: Bayerische Polizei