Das neue Heizungsgesetz – Fluch oder Segen?
Das neue Heizungsgesetz – Fluch oder Segen?
VerbraucherService Bayern gibt Einschätzung
Am 1. Januar 2024 treten die ersten Gesetzesnovellierungen des Gesetzes zur Einsparung von
Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden,
kurz Gebäudeenergiegesetz bzw. Heizungsgesetz, in Kraft. „Für die Eigentümer und
insbesondere Vermieter erscheinen die Regelungen in Bezug auf die bevorstehenden
Modernisierungsmaßnahmen als komfortabel“, so Marina Steinbrenner, Juristin und
Verbraucherberaterin beim VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB). Zukünftige
Mieterinnen und Mieter in Neubauten müssten sich laut dem bayerischen Verbraucherverband
dagegen auf Mieterhöhungen einstellen.
Der Verpflichtung zum Einbau einer Heizung, die zu mindestens 65 Prozent mit den
erneuerbaren Energien betrieben wird, unterliegen ab dem 1. Januar 2024 ausschließlich
diejenigen Bauherren, die ein Neugebäude in einem Neubaugebiet errichten. Wobei für die vor
dem 19. April 2023 zum Einbau einer mit fossilen Energiestoffen betriebenen Heizung
aufgegebenen Aufträge eine Ausnahme gelten sollte, solange diese bis zum 18. Oktober 2024
eingebaut wird.
Bei der Neuerrichtung außerhalb der Neubaugebiete sowie dem Heizungsersatz im Falle
irreparabler Heizungsschäden in den Bestandsgebäuden gelten die Übergangsfristen bis
mindestens Juli 2026 und in den Städten mit weniger als 100 000 Einwohnern sogar bis Juli 2028.
Reparable Schäden an den bestehenden Heizungen dürfen zunächst ohne Weiteres beseitigt
werden. „Der zügige Ersatz wird jedoch belohnt. Der Staat fördert bis zu 55 Prozent statt für den
Standardfall vorgesehenen 30 Prozent, sollte der Tausch bis zum Ende des Jahres 2024 vollzogen
sein“, so Steinbrenner.
Etwas kritischer sieht es für Mieterinnen und Mieter aus – sie müssen sich auf Mieterhöhungen
bis zu 50 Cent pro Quadratmeter einstellen, was nach der Ansicht der Verbraucherberaterin für
viele spürbar werden könnte. Der Ausgleich wird durch die aufgrund der erfolgten
Modernisierung gesparten Energiekosten erhofft.