Glühwein – Zutaten und Nährwerte werden Pflichtangaben
Glühwein – Zutaten und Nährwerte werden Pflichtangaben
VerbraucherService Bayern begrüßt Entscheidung
Glühwein zählt als alkoholisches Heißgetränk in Mitteleuropa zur winterlichen Trinkkultur. Für
39 Prozent der Verbraucher*innen gehört er zur Weihnachtszeit dazu. Durchschnittlich wird in
Deutschland pro Jahr und pro Kopf, vor allem im November und Dezember, ein halber Liter
davon getrunken. Ab Dezember 2023 wird es zur Pflicht, die Zutaten und Nährwerte genau
anzugeben. Der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) begrüßt diese Entscheidung.
Der klassische Glühwein wird aus rotem oder weißem Traubenwein unter Zugabe von
verschiedenen Gewürzen wie Zimt, Gewürznelken, Sternanis und Zucker (oder anderen
Süßungsmittel) hergestellt. Auch Aromen und Farbstoffe sind zulässig. Der Alkoholgehalt muss
mindestens sieben Volumenprozent und weniger als 14,5 Volumenprozent aufweisen. Aufgrund
dieses Alkoholgehaltes war ein Zutatenverzeichnis bisher keine Pflicht. „Ab 8. Dezember 2023
ändern sich erfreulicherweise die Kennzeichnungsregeln für Getränke im Weinbereich – also
auch für Glühwein. Die Angabe eines Zutatenverzeichnisses und einer Nährwertdeklaration
werden verpflichtend“, weiß Franziska Schaule, Ernährungsexpertin beim VSB. Dabei kann der
Hersteller diese auch elektronisch – etwa über einen QR-Code – angeben, wenn darauf auf dem
Etikett hingewiesen wird. In diesem Fall ist nur der Brennwert direkt auf dem Etikett anzugeben.
Durch den hohen Zucker- und Alkoholgehalt haben alle Glühweinsorten relativ viele Kalorien.
„Ein Becher mit 200 Millilitern Inhalt hat im Durchschnitt 180 Kilokalorien und ist somit nur für
den gelegentlichen Genuss geeignet“, so Schaule. Da Mindesthaltbarkeitsdatum und
Jahrgangsbezeichnung nicht angegeben werden müssen, können Verbraucher*innen das Alter
des Glühweins nicht feststellen. Originalverpackt lässt sich Glühwein zwei Jahre lang
aufbewahren. Angebrochene Glühweinverpackungen kühl lagern und innerhalb von drei Tagen
verbrauchen.
Weiterführende Informationen finden Sie in unserem VSB-Tipp: https://www.verbraucherservice-bayern.de/themen/ernaehrung/gluehwein-mehr-transparenz-bei-zutaten-und-naehrwerte