Sparkassen müssen wieder ihren Versorgungsauftrag erfüllen
Sparkassen müssen wieder ihren Versorgungsauftrag erfüllen
VerbraucherService Bayern startet Unterschriftenaktion gegen
Filialsterben
Wer heute Bargeld oder eine Bankdienstleistung benötigt, stellt fest, dass immer weniger
Bankfilialen zur Verfügung stehen. Befand sich noch vor einigen Jahren gerade im ländlichen
Raum in fast jedem Ort eine Filiale der örtlichen Sparkasse, schließen mittlerweile schon
Niederlassungen in größeren Gemeinden oder in Stadtteilen größerer Städte. Laut dem
Geschäftsbericht 2022 des Sparkassenverbandes Bayern fielen innerhalb der letzten fünf Jahre
568 Geschäftsstellen im Freistaat weg – rund ein Viertel aller Filialen. „Das Nachsehen haben
Verbraucher*innen, die aufgrund ihres Alters oder eines anderen Handicaps nicht auf das
Onlinebanking zurückgreifen können, wollen oder immobil sind“, kommentiert Markus Latta,
Fachteamleiter für Finanzdienstleistungen beim VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB).
Aus diesem Grund startet der VSB eine Unterschriftenaktion mit den folgenden Forderungen:
• Die Ergänzung der Bayerische Sparkassenverordnung um konkrete Zahlenvorgaben, damit ihr
flächendeckender Versorgungsauftrag überprüft werden kann.
• Eine flächendeckende Bereitstellung von standarisierten Bankdienstleistungen durch
Sparkassenangestellte, damit die Versorgung von Verbraucher*innen sichergestellt werden
kann. Alternativ wären temporäre Ansprechpartner in Geschäftsräumen wie beispielsweise
Bürgerbüros der Gemeinden oder mobilen Sparkassenbussen denkbar.
• Den Erhalt eines flächendeckenden Netzes von Geldausgabeautomaten zur Bargeldversorgung
und ein Ausbau von Selbstbedienungs-Terminals in Kleinstgemeinden.
Die Unterschriftenaktion läuft bis zum 01.09.2024 und wird parallel durch zahlreiche
Veranstaltungen des VSB begleitet. Nach erfolgreicher Beendigung der Aktion werden die
Unterschriften den politisch Verantwortlichen im Freistaat Bayern übergeben.
Nähere Informationen zur Unterschriftenaktion finden Sie unter dem folgenden Link:
https://www.verbraucherservice-bayern.de/themen/finanzen/sparkassen-muessen-wieder-ihren-versorgungsauftrag-bei-den-buergern-vor-ort-erfuellen