Anwohner der Altstadt dürfen auch tagsüber parken
Anwohner der Altstadt mit einem gültigen Bewohnerparkausweis dürfen derzeit auch tagsüber ohne einen Parkschein zu lösen an den parkscheinpflichtigen Kurzparkzonen parken. Dies gilt solange die Ausgangsbeschränkung aufgrund der Corona-Krise Bestand hat.
Hintergrund ist, dass in der aktuellen Situation sehr viele Menschen auch tagsüber zuhause sind, die Zahl der Anwohnerparkplätze aber begrenzt ist. Der städtische Verkehrsüberwachungsdienst hat bereits in dieser Woche keine Anwohner verwarnt, die eigentlich parkscheinpflichtige Parkzonen mit ihrem Bewohnerparkausweis nutzten.
Der Verkehrsüberwachungsdienst weist aber auch darauf hin, dass alle anderen verkehrsrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich des Haltens und Parkens weiterhin gelten. Insbesondere gilt das für die Freihaltung von Rettungswegen, Feuerwehrzufahrten, Behindertenparkplätzen sowie das Befahren der Fußgängerzone.
Auch bei scheinbar nicht störenden Fahrzeugen im einge- schränkten Halteverbot muss der Verkehrsüberwachungsdienst tätig werden, da die parkenden Autos unter anderem die Müllab- fuhr behindern können.