FW: Wegen Corona Vergabeordnung ändern
Die Freien Wähler beantragen eine Änderung der Vergabeordnung der Stadt Ingolstadt, Der Antrag zielt auf Grund der Corona-Krise darauf ab, dass die die Verwaltung – durch Erhöhung der Wertegrenzen – bei Vergaben sofort in die Lage versetzt werden soll, beschleunigt zu arbeiten und den bürokratischen Aufwand zu reduzieren. Es werden die Wertegrenzen erhöht, die die Stadt in eigener Regie bestimmen kann.
Änderung der Vergabeordnung der Stadt Ingolstadt; Anpassung der Wertegrenzen, u. a. im Zusammenhang mit der Corona-Krise
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Lösel,
der Stadtrat möge dringlich beschließen, dass die Vergabeordnung der Stadt Ingolstadt wie folgt geändert wird:
-
Abschnitt 4.3 dritter Absatz erster Satz wird wie folgt geändert: „Wenn der voraussichtliche Netto-Auftragswert im VOL-Bereich 1.000,– €, im VOB-Bereich 10.000,- € überschreitet, sind wenigstens drei Angebote einzuholen.“
-
Abschnitt 4.6 zweiter Absatz zweiter Satz wird wie folgt geändert: „Grundsätzlich sind erst ab einem Auftragswert von 10.000,– € mindestens 3 Angebote einzuholen, Ausnahmen sind zu begründen.“
-
Abschnitt 4.12 erster Absatz erster Satz wird wie folgt geändert: „Soweit ein Auftragswert
– bei Gutachten, Architekten- u. Ingenieurleistungen 10.000.– €
– bei Nachträgen im VOB-B 20.000.– €
– bei Lieferungen und Leistungen 50.000.– €
– bei Bauleistungen 50.000.– €
übersteigt, sind alle Vertrags- bzw. Vergabeunterlagen mit dem Vergabevorschlag rechtzeitig vor Auftragserteilung bzw. Behandlung in den Stadtratsgremien dem Rechnungsprüfungsamt vorzulegen. -
Abschnitt 7.5.2 wird ergänzt: „Um die Auswirkungen auf die Realwirtschaft durch die Korona-Krise zu mildern und eine schwere Rezession zu mindern sind bis zum 31. 12. 2021 die Wertegrenzen des Abschnitts 4.3 zu verdreifachen, die des Abschnitts 4.6 zu verdoppeln.“
Begründung:
Dies Anpassung der Wertegrenzen führt neben der Entlastung der Verwaltung zu einer effizienteren Abwicklung von Vergabeverfahren, da diese beschleunigt bearbeitet werden können. Die Anpassung führt damit auch zu einer Reduzierung des bürokratischen Aufwands und führt letztendlich zu einer wirtschaftlicheren Verwendung städtischer Haushaltsmittel.
Die Anpassung der Wertegrenzen durch den Abschnitt 7.5.2 sind auf die Corona-Krise beschränkt.
Die Änderung der Vergabeordnung der Stadt Ingolstadt ist dringlich, weil auf Grund der Corona-Krise die Verwaltung sofort in die Lage versetzt werden soll, beschleunigt zu arbeiten und den bürokratischen Aufwand zu reduzieren. Abschnitt 7.5.1 bleibt unberührt.
Peter Springl, Fraktionsvorsitzender
(für die FW-Stadtratsfraktion)