COVID-19:Wann besteht ein begründeter Verdachtsfall?
Ein begründeter Verdacht auf eine Infektion mit dem neuen Coronavirus COVID-19 besteht nur bei Personen mit:
– klinischem oder radiologischem Hinweis auf eine akute Infektion der unteren Atemwege UND einem Aufenthalt in einem Risikogebiet bis maximal 14 Tage vor Erkrankungsbeginn
oder/und
– akuter respiratorischer Symptomatik (Atemnot) beliebiger Schwere UND Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall bis maximal 14 Tage vor Erkrankungsbeginn
oder/und
– wenn eine Viruspneumonie mit unklarer Ursache vorliegt UND der Patient, die Patientin in einem Land war, in dem das Virus aufgetreten ist. Von einer Viruspneumonie spricht man, wenn beim Patient/der Patientin ein Infiltrat im Röntgen auffällt und mindestens zwei von folgenden vier Kriterien erfüllt sind:
– Zu hohe oder zu niedrige Konzentration weißer Blutkörper- chen
– Mindestens 38,5°C Fieber
– Husten
– CRP-Erhöhung
Werden die oben genannten Kriterien nicht erfüllt, handelt es sich nicht um einen begründeten Verdachtsfall.
Die Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus/COVID-19 ähneln denen einer Influenza, dazu gehören Fieber, Atemnot, Husten oder Kopfschmerzen. Aber auch Durchfall kann auftreten. In schweren Fällen kann es zu schweren Atembeschwerden und Lungenentzündungen kommen.
Diese Symptome allein sind kein Anlass für einen Test auf das Coronavirus.
Generelle Informationen zum Thema Corona-Virus, Handlungsemp- fehlungen und Hygienetipps sind unter www.ingolstadt.de/corona abrufbar. Hier finden sich auch Hinweise in englischer Sprache.
Für besorgte Bürgerinnen und Bürger wurde vom Gesundheitsministerium eine Hotline eingerichtet: 09131 6808-5101