AfD-feindliche Schmierereien an der „Freien Turnerschaft Ringsee“
Der AfD Kreisverband Ingolstadt-Eichstätt bedauert, dass der Sportverein Opfer einer linken Graffitiattacke geworden ist. Die Hassparolen richteten sich offensichtlich gegen die AfD, die u.a. im vergangenen Dezember eine Weihnachtsfeier im Nebenzimmer der Gastronomie ausgerichtet hatte. Es handelte sich stets um geschlossene Treffen weniger Personen ohne öffentliche Bewerbung.
Bereits zur genannten Weihnachtsfeier 2019 hatte eine linksradikale Gruppe öffentlich dazu aufgerufen, die AfD unter Druck zu setzen, und so versuchten Unbekannte die Feier zu stürmen, es wurden Personen bedrängt, gegen die Fenster geschlagen, und Parolen gegrölt bis die Polizei gerufen wurde, um die Personen im Gebäude zu schützen. Verantwortlich für diese Nötigung war die Gruppe „LARA", die dem linksextremen Milieu in Ingolstadt zugerechnet wird und vom Verfassungsschutz als Ganzes beobachtet wird.
Laut Bericht des DK am 19. Februar 2020 wurden die Hetz-Graffitis von Personen gesprüht, die Masken trugen. Leider stellt der DK in seinem Bericht die individuelle Meinung eines Vorstandsmitglieds des Turnvereins in den Vordergrund, der sich von der Anwesenheit von Parteimitgliedern „distanziert" um „das Renommee" seines Vereins zu schützen. Diese Haltung ist das gute Recht des Vorstands und auch von Herrn Schelchshorn selbst.
Allerdings folgt die Darstellung des DK damit zwar der Political Correctness, erfasst aber nicht das Problem des Vorganges: Es wird offenbar nicht skandalisiert, dass maskierte Personen Hassparolen auf Privateigentum sprühen und damit Sachbeschädigung und Verhetzung begehen. Ebenfalls wird nicht erwähnt, dass es auf Privatgrund zu Nötigungen kommt und eine linksextreme Gruppe dazu aufrufen kann, Parteimitglieder aus Gaststätten zu vertreiben und die Ausübung demokratischer Rechte zu verhindern.
Soll in Deutschland 2020 wieder einmal subjektive Moral über geltendes Gesetz gestellt werden? Dürfen Personen wegen ihrer politischen Haltung unter Druck gesetzt werden? In Zeiten des aktiv interpretierten Asylrechts? Man muss das Parteiprogramm der AfD nicht befürworten, aber es ist für die Legalität dieser Gesellschaft und das Versprechen der Demokratie unerlässlich, dass Repression, Einschüchterung, Hetze und Gewalt nicht gegen eine Partei oder ihre Mitglieder eingesetzt werden darf.
Voltaire, der große Denker der französischen Aufklärung sagte: „Ich mag verdammen was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzten, dass du es sagen darfst.“
Lukas Rehm, Kreisvorsitzender KV Ingolstadt-Eichstätt