Mehrere Tuningverstöße in Ingolstadt

Mehrere Tuningverstöße in Ingolstadt

Ort:  Ingolstadt
Zeit: Freitag, den 03.03.2023, 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Ingolstadt – Die Polizeibeamten der Polizeiinspektion Ingolstadt konnten am Freitag mehrere Verstöße im Bereich von Tuning feststellen. Am Nachmittag wurde zunächst ein 24-jähriger Pkw-Fahrer, der im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen wohnhaft ist, einer Verkehrskontrolle in der Ringlerstraße unterzogen. Hierbei bemerkten die Beamten, dass an seinem BMW andere Reifengrößen, als dafür vorgeschrieben, verwendet wurden. Aufgrund der Größe schliffen die Reifen an der Innenseite des Radkastens. Nachdem diese Änderung eine erhebliche Verkehrsgefahr darstellt, erlosch die Betriebserlaubnis des Pkw. Den Fahrer erwartet nun eine Anzeige aufgrund der begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit.

Im Osten Ingolstadts fiel einer Streifenbesatzung am späten Nachmittag ein Audi-Fahrer auf. Der 28-jährige Fahrzeugführer beschleunigte seinen Pkw unnötig stark. Vor allem in Bereichen von Unterführungen oder sonstigen Straßenverengungen führte er diese Fahrweise aus, sodass er übermäßigen Lärm erzeugte. Nachdem der Fahrer, der aus dem Eichstätter Landkreis stammt, dies über eine längere Strecke weitere Male wiederholte, wurde er kontrolliert. Auch hier konnte eine technische Veränderung am Fahrzeug festgestellt werden. Der Audi hatte ein nicht zugelassenes Fahrwerk verbaut. Auf den 28-jährigen kommt ebenfalls eine Anzeige wegen des Erlöschens der Betriebserlaubnis und der Erzeugung unnötigen Lärms zu.

Gegen 18:00 Uhr wurde ein Radfahrer in der nördlichen Ringstraße durch eine Streifenbesatzung angehalten. Der 32-jährige aus Geisenfeld hatte sein Mountainbike offensichtlich selbst mit einem elektrischen Antrieb zu einem E-Bike umgebaut. Bei der weiteren Überprüfung entdeckten die Beamten zudem noch eine geringe Menge Marihuana, sowie weitere Rauschgiftutensilien. Die Betäubungsmittelgegenstände wurden sichergestellt und auch das Fahrrad wurde zur weiteren Abklärung der technischen Veränderung und aufgrund eines fehlenden Eigentumsnachweis zunächst zur Inspektion verbracht. Den Radfahrer erwartet nun ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.