SPD: OB und Zweiter Bürgermeister agieren wie die Axt im Walde
Zum Vorgang über den Austausch des Vorsitzes im Sozialausschuss (DK vom 18.12.2019) platzt mir der Kragen. Das teilt der OB Kandidat der Ingolstädter SPD, Christian Scharpf mit. Weiter heißt es:
Seit 15 Jahren erlebe ich Stadtratssitzungen im Münchner Rathaus, aber so ein Vorgang ist einmalig. Rechtlich mag der Oberbürgermeister die Sitzungsleitung eines Ausschusses anderweitig übertragen dürfen, aber es entspricht absolut nicht den demokratischen Gepflogenheiten, eine Abmachung innerhalb der Stadtspitze über die Aufgabenverteilung und Ausschussvorsitze so mir nichts dir nichts aus rein machttaktischen Gesichtspunkten über den Haufen zu werfen. Das ist eine Sache von Vertrauen, Kollegialität und demokratischen Gepflogenheiten. Der 2. Bürgermeister und sein Oberbürgermeister agieren wie die Axt im Walde und mit dem Kopf durch die Wand, koste es was es wolle. „Und wenn die Welt untergeht, Hauptsache wir haben recht behalten und uns durchgesetzt“ – so lautet deren Motto. Da brauchen wir nicht mehr weiter darüber zu reden, woher das schlechte Klima im Stadtrat und der Stadtverwaltung kommt. Die beiden Herren sind dabei, den Bogen weit zu überspannen. Schade, um die vielen Vernünftigen in der CSU. Ihnen muss bewusst sein, dass dieses Agieren irgendwann auf sie alle negativ zurückfallen wird wenn sich dieser Stil nicht ändert. Mit dem Blick von außen kann ich manchem ratlos zurückbleibendem CSUler versichern: Dieser Brachialstil in einem Rathaus ist nicht normal. Es wird die Zeit kommen, wo die gesamte CSU vor dem Scherbenhaufen dessen stehen wird, was hier gerade angerichtet wird.
Und noch ein Wort zum Rechtsreferenten Müller, dem ich stellvertretend für alle Ingolstädter Referenten für die Zukunft etwas mit auf den Weg geben möchte:
Nach Art. 40, 41 der bayerischen Gemeindeordnung kann ein berufsmäßiges Gemeinderatsmitglied, ohne dadurch seine beamtenrechtlichen Pflichten zu verletzen und ohne dass ihm dies durch seine Vorgesetzten untersagt werden kann, im Stadtrat seine eigenen, vom Antrag des Oberbürgermeisters abweichenden Vorstellungen und Lösungsvorschläge vortragen und entsprechende Anträge stellen. Die Gemeindeordnung gibt ihm damit in Angelegenheiten seines Aufgabengebietes ein eigenes, weisungsungebundenes Antragsrecht, das weder durch Stadtratsbeschluss noch durch die Geschäftsordnung abdingbar ist. Dieses Recht hat der damalige Münchner SPD-Kreisverwaltungsreferent Klaus Hahnzog gegen den CSU-Oberbürgermeister Erich Kiesl vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erstritten (BayVGH, Urt. Vom 16.07.1980, BayVBl. 1980 S. 656, 657). Offenbar gibt es einige Unklarheiten darüber, was berufsmäßige Stadträte in Ingolstadt eigentlich sein sollen und Wissenslücken über deren Aufgaben und Kompetenzen nach der Gemeindeordnung.
Die Ingolstädter Referentenriege darf künftig nicht mehr wie eine Ansammlung besserer Hauptabteilungsleiter agieren. Ingolstadt ist keine Marktgemeinde, sondern eine Stadt mit fast 140.000 Einwohnern. Da erwarte ich von allen Referenten eigene Impulse, Durchsetzungskraft und politische Verantwortung. Das ist ihr Job, und den muss man sie aber auch machen lassen, ohne dass die Stadtspitze ständig hinein regiert und Vorlagen geschäftsordnungswidrig beliebig an sich zieht. Gerade ein Rechtsreferent darf sich so ein rechtswidriges Vorgehen nicht gefallen lassen. Ansonsten können wir uns die Wahl berufsmäßiger Stadträte in Ingolstadt künftig sparen.