Änderung der Neubauförderung ab 1. März 2023

Änderung der Neubauförderung ab 1. März 2023

KFW bietet zinsverbilligte Kredite

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) startet zum 1. März 2023 ein neues Förderprogramm.
Die Bundesregierung fördert den klimafreundlichen Neubau oder Ersterwerb eines
Wohnhauses zur Selbstnutzung oder zur Vermietung. Ziel ist es, den CO²-Ausstoß und den
Energiebedarf im Gebäudebereich zu verringern.

Förderberechtigt sind alle Bauherren oder Käufer eines Neubaus, der den Effizienzhausstandard
40 erfüllt. „Die Fördervoraussetzungen sind sehr hoch gesetzt“, erläutert Markus Latta,
Fachteamleiter für Finanzdienstleistungen beim VerbraucherService Bayern im KDFB e.V.
(VSB). „Es darf beispielsweise keine Heizung mit fossilen Brennstoffen wie Gas, Öl oder Pellets
eingebaut werden und für das Gebäude bedarf es einer Lebenszyklusanalyse“, so der Experte.

Im Gegensatz zur bisherigen Förderung gewährt die KfW keine Tilgungszuschüsse mehr, sondern
zinsverbilligte KfW-Darlehen mit einer Zinsfestschreibung auf zehn Jahre. Bis zu 100.000 Euro
können in Anspruch genommen werden. Die Förderung wird aufgestockt, wenn der Neubau das
Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erhält. Mit dem QNG erhöht sich der Betrag bis auf
150.000 Euro.

Ein Neubau muss heute mindestens einen Effizienzhausstandard 55 aufweisen. „Einen
Effizienzhausstandard 40 erreichen Verbraucher*innen nur mit noch besseren energetischen
Maßnahmen, wie bei der Dämmung des Hauses oder der Verglasung der Fenster“, so Latta.
Dem höheren klimafreundlicheren Neubau stehen jedoch auch höhere Anschaffungskosten
gegenüber. „Entscheidend bleibt die Frage, was Sie sich leisten können. Eine Finanzierung sollte
immer solide aufgestellt sein“, erklärt der Experte. „Deshalb ist sowohl eine Energieberatung als
auch eine Baufinanzierungsberatung beim Umsetzen eines klimafreundlichen Neubaus sinnvoll“.