Bürgerbegehren „Hände weg vom Grünring“ ist zugelassen
Bürgerbegehren „Hände weg vom Grünring“ ist zugelassen
Das Verwaltungsgericht München hat das Bürgerbegehren „Hände weg vom Grünring“ zugelassen. Die Stadt ist damit verpflichtet, den Bürgerentscheid mit der vom Bürgerbegehren „Hände weg vom Grünring“ verwendeten Formulierung durchzuführen: „Sind Sie dafür, den Bebauungsplan Nr. 613 Ä vom 14.12.2020 der Stadt Ingolstadt aufzuheben und die Raumsuche für die Mittelschule Nordost außerhalb der Grünringe neu aufzusetzen?“
Die Richterin geht in der 36 Seiten umfassenden Schrift des Verwaltungsgerichtes nochmals sehr ausführlich auf das Bürgerbegehren und die von den Initiatoren beigebrachten Begründungen dafür ein.
Ausdrücklich wird dabei darauf verwiesen, dass das am 23.07.2021 bei der Stadt eingereichte Bürgerbegehren weder durch die am 25.08.2021 erfolgte Bekanntmachung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 613 Ä „Mittelschule Nord-Ost – südlich Augraben“ noch durch die zuletzt am 28.04.2022 beschlossene Durchführung eines Ratsbegehrens mit der Fragestellung „Sind Sie dafür, dass die neue Mittelschule Nord-Ost südlich des Augrabens gebaut wird?“ erledigt und auch die Fragestellung des Ratsbegehrens eine andere sei.
Seitens der Initiatoren des Bürgerbegehrens bestanden auch nie Zweifel an der Zulässigkeit, betont Franz Hofmaier als einer der drei Vertreter des Begehrens und bedauert, dass sich die Stadt leider für ein Ratsbegehren ohne Abstimmung der Formulierung mit den Klägern entschieden habe. „Von städtischer Seite wird immer wieder die Dringlichkeit betont, voranzukommen. Doch der Bürgerentscheid könnte mit einvernehmlichen Formulierungen schon längst über die Bühne sein: wir haben jetzt vollkommen unnötig knapp ein Jahr Zeit verloren“, so Hofmaier.