Reform des Grundsteuerrechts
Reform des Grundsteuerrechts
Im Zusammenhang mit der Reform des Grundsteuerrechts kommt es derzeit in der Geschäftsstelle der Abteilung für Grundbuchsachen des Amtsgerichts Ingolstadt zu einer erheblichen Zunahme der Anfragen wegen der ab 01.07.2022 fälligen Grundsteuererklärungen.
Hierzu bittet der Direktor des Amtsgerichts Ingolstadt Günter Mayerhöfer um folgende Klarstellung:
Grundsätzlich brauchen Grundstückseigentümer keine Informationen des Grundbuchamtes.
Die bisherigen Veröffentlichungen hierzu im Internet und vor allem in der Presse sind jedoch zweideutig oder verweisen direkt an das Grundbuchamt.
Tatsächlich können jedoch alle notwendigen Informationen (Gemarkung/Flurstücksnummer) ab 01.07.22 über www.elster.de abgerufen werden. Auch wird nochmals darauf hingewiesen, dass Auszüge aus dem Grundbuch kostenpflichtig sind.
Jeder Eigentümer von Wohnungseigentum muss im Übrigen nur für seine eigene Wohnung eine Erklärung abgeben, es ist nicht die Wohnungseigentümergemeinschaft als Ganzes zur Erklärung verpflichtet. Es ist daher auch nicht notwendig, als Wohnungseigentümer alle Miteigentümer der Wohnungseigentümergemeinschaft anzugeben und diese müssen daher auch nicht beim Grundbuchamt erfragt werden.
Dr. Celina Nappenbach
Pressesprecherin des Amtsgerichts Ingolstadt