Außengastronomie in der Altstadt
Außengastronomie in der Altstadt
Für die Außengastronomie kann in der Altstadt im Sommerhalbjahr (bis 30. September) eine Sperrzeit von 24 Uhr beantragt werden. Diese gilt nicht generell, sondern setzt einen individuellen Antrag des jeweiligen Gastronomen voraus.
Alle Gastronomiebetriebe in der Altstadt haben wieder die Möglichkeit, einen schriftlichen Antrag bei der Stadt Ingolstadt, Ordnungs- und Gewerbeamt, Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt (E-Mail: gaststaetten@ingolstadt.de) auf Änderung der Außengastronomiesperrzeit zu stellen.