Günstiger Grundstückspreis unzulässig
Die IFG nimmt Stellung zur Abwanderung der Dr. O.K. Wack Chemie GmbH.
Die Ankündigung der Dr. O.K. Wack Chemie GmbH den Standort Ingolstadt aufzugeben, hat für Schlagzeilen gesorgt. Dazu teilt die IFG Ingolstadt mit:
„Es wird bedauert, dass sich die Dr. O.K. Wack Chemie GmbH entschieden hat Ingolstadt zu verlassen und das Unternehmen an einem neuen Standort im Landkreis Pfaffenhofen zu erweitern.
Leider standen in Ingolstadt keine Gewerbeflächen zu dem vom Unter- nehmen gewünschten Preis zur Verfügung. Mit den günstigen Grundstückspreisen im Umland können die Preise im Stadtgebiet nicht konkurrieren. Dies ist eine Entwicklung, wie sie in vielen anderen Städten zu beobachten ist.
Sehr deutlich muss darauf hingewiesen werden, dass es nicht zulässig wäre, ein Grundstück günstiger als zum Verkehrswert abzugeben, um dadurch ein Unternehmen am Standort zu halten oder um künftige Gewerbesteuerzahlungen zu sichern.
Es ist daher verständlich, dass sich das Unternehmen für einen anderen Standort entschieden hat – erfreulich, dass dies in der unmittelbaren Nachbarschaft in der Region geschieht.“
Grafik: IFG