Ab 15. Januar: Keine Kontaktpersonen-Quarantäne für Geboosterte, frisch Geimpfte und frisch Genesene
Der Freistaat hat die verkürzten Quarantäne- und Isolationsregeln des Bundes mit Wirkung zum heutigen Samstag, 15. Januar für Bayern in Kraft gesetzt. Damit müssen auch Kontaktpersonen zu Omikron-Fällen nicht mehr in Quarantäne, wenn sie frisch geimpft (drei Monate), frisch genesen (drei Monate) oder geboostert (unbegrenzt) sind. Damit gibt es für die verschiedenen Virusvarianten keine unterschiedlichen Regelungen mehr.
Für enge Kontaktpersonen, die sich aufgrund einer Anordnung des Gesundheitsamts bereits in Quarantäne befinden und zu den obengenannten Gruppen gehören, endet die Quarantäne mit dem heutigen Tag mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung Isolation. Diese ist auf den Seiten des Gesundheitsministeriums Bayern zu finden:
https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2022/01/20220114kons_lesefassung_av_isolation.pdf
Demnach sind folgende Personen, die als enge Kontaktpersonen eingestuft wurden, ab heute von der Quarantänepflicht ausgenommen:
1. enge Kontaktpersonen, die vollständig gegen COVID-19 geimpft sind und eine Auffrischungsimpfung erhalten haben,
- enge Kontaktpersonen, die von einer durch Nukleinsäuretest bestätigten COVID-19-Erkrankung genesen sind und vollständig geimpft wurden oder nach einer vollständigen Impfung von einer durch Nukleinsäuretest bestätigten COVID-19-Erkrankung genesen sind,
- enge Kontaktpersonen, die vollständig durch zwei Impfstoffgaben geimpft wurden, wenn die zweite Impfung mindestens 15 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt und
- enge Kontaktpersonen, die von einer durch Nukleinsäuretest bestätigten SARS-CoV-2-Infektion genesen sind, wenn die zugrundeliegende Testung mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt.