Alkoholkonsumverbot verlängert und örtliche Festlegung zum Ansammlungsverbot Silvester
Allgemeinverfügung Alkoholkonsumverbot verlängert und örtliche Festlegung zum Ansammlungsverbot Silvester
Da die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung auch in der ab heute geltenden Fassung den Kommunen vorschreibt, ein Alkoholkonsumverbot weiterhin zu erlassen, hat die Stadt Ingolstadt heute eine aktualisierte Allgemeinverfügung zum Alkoholkonsumverbot erlassen; diese gilt ab 16. Dezember, 0 Uhr. Die bestehenden Regelungen zum Alkoholkonsumverbot dauern an und gelten nun bis 12. Januar 2022.
Da die 2G-Regel mittlerweile auch für die Außengastronomie gilt, war die bisherige zusätzliche lokale Regelung (nur an Sitzplätzen etc.) nicht mehr erforderlich und wurde daher gestrichen.
Neu ist mit der Änderung der 15. Bay. IfSMV ein Ansammlungsverbot für die Silvesternacht hinzugekommen. Auch hier müssen die Kommunen entsprechende Orte definieren: “öffentliche publikumsträchtige Plätze und in ihrem weiteren Umfeld” (§ 14 Abs. 4 der 15. BayIfSMV).
Dieser Vorgabe ist die Stadt Ingolstadt heute nachgekommen und hat ein solches Ansammlungsverbot für jene Bereiche erlassen, in denen auch bereits das Alkoholkonsumverbot gilt.
Im Einzelnen sind dies u.a.: Gebiet der Altstadt, Klenzepark inklusive Fußgängerbrücke zur Schloßlände, Donaustrand/Donaubühne, Schloßlände/Roßmühlstraße inklusive Uferpromenade, Bereiche um Hauptbahnhof und Nordbahnhof, Volksfestplatz, Hallenbad Parkplatz, Hindenburgpark, Luitpoldpark, Glacis, Baggersee und Auwaldsee, Spielpark Fort Peyerl.
Die genauen Bereiche sind in der Allgemeinverfügung bezeichnet, die unter www.ingolstadt.de/amtliche nachzulesen ist.