Vorbeugende Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest angeordnet
Vorbeugende Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest angeordnet
Die Stadt Ingolstadt hat heute zum Schutz vor einem Eintrag von Geflügelpest in die Geflügelbestände vorbeugende Biosicherheitsmaßnahmen in einer Allgemeinverfügung erlassen.
Gemäß der aktuellen zentralen Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist aufgrund der Fallzahlen und unter Berücksichtigung der Situation in den benachbarten Staaten davon auszugehen, dass aktuell das Virus der Geflügelpest in Deutschland und auch Bayern bereits flächendeckend in der wildlebenden Wassergeflügelpopulation verbreitet ist.
Gemäß der Risikoanalyse ist von einem hohen Risiko für das Auftreten von HPAI in der Wildvogelpopulation sowie für den Eintrag in Nutzgeflügelbestände auszugehen.
Besonders gefährdet sind vor allem Klein- und Hobbyhaltungen, für die die strikten Biosicherheitsanforderungen für Großgeflügelbestände bisher noch nicht galten. Die Allgemeinverfügung ist nachzulesen unter https://www.ingolstadt.de/Amtliche
Eine Aufstallverpflichtung wurde bisher noch nicht erlassen.