Auch die CSU fordert die Bedarfsprüfung des vierspurigen Ausbaus der B 16
Bedarfsprüfung des vierspurigen Ausbaus der B 16
Sehr geehrte Mitglieder des Bezirksausschusses Süd,
Der Bezirksausschuss hat in seiner Sitzung vom 22.07.2021 einstimmig beschlossen, dass er die Forderungen der Bürgerinitiativen nach einem umfassenden Verkehrsgutachten/Mobilitätskonzept unterstützt und (bis dahin) grundsätzlich unter den aktuellen Umständen und mit den momentanen Erkenntnissen einen vierspurigen Ausbau der B 16 ablehnt.
In § 4 des Fernstraßenausbaugesetzes (FStrAbG) findet sich folgender Wortlaut:
Nach Ablauf von jeweils fünf Jahren prüft das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, ob der Bedarfsplan der Verkehrsentwicklung anzupassen ist; in die Prüfung sind die bei der Bedarfsplanung berührten Belange, insbesondere die der Raumordnung, des Umweltschutzes und des Städtebaus, einzubeziehen.
Da der aktuelle Bundesverkehrswegeplan am 31.12.2016 in Kraft getreten ist, hätte die Überprüfung grundsätzlich 2021 erfolgen müssen. In der Vergangenheit hat sich diese Überprüfung allerdings eher auf einen Sachstandsbericht über die verschiedenen Projekte beschränkt, doch stellt dies keine wirkliche Prüfung und ggf. Anpassung des Bedarfsplans dar.
Die örtliche Verkehrszählung, die ebenfalls ein Indiz für den künftigen Ausbaubedarf ist, fand wegen der Corona-Pandemie 2020 nicht statt, sondern wird aktuell durchgeführt. Die Zählungen der Jahre 2010 und 2015, die auf der Internetseite des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr abrufbar sind, haben ergeben, dass die Verkehrsbelastung im Bereich zwischen Lichtenau und der A 9 durchschnittlich in etwa konstant ist. In den verschiedenen Messabschnitten haben sich leichte Verschiebungen ergeben, der Schwerlastverkehr hat insgesamt etwas zugenommen. Die aktuell ermittelten Verkehrs- zahlen müssen auf jeden Fall an das Bundesverkehrsministerium weitergeleitet werden als ein Baustein für die nötige Bedarfsüberprüfung.
Ohne die Ergebnisse zu kennen, ist doch spätestens seit Corona klar, dass sich die Arbeitswelt im Wandel befindet und auch nach dem Ende der Pandemie weiterhin viele Menschen (zumindest teilweise) im Homeoffice arbeiten werden.
Um den Verkehrsfluss auf der B 16 zu verbessern, Stau zu vermeiden und damit auch die Verkehrssicherheit zu erhöhen, sind darüber hinaus weitere Maßnahmen zur Reduzierung des Individualverkehrs erforderlich: z. B. der gemeindeübergreifende Ausbau eines attraktiven und sicheren Radwegenetzes auf den Hauptarbeitswegen (insbesondere auch zu Airbus) und vor allem die deutliche Stärkung des ÖPNV in der Region. Für den Bereich des Stadtbezirks Süd fordern wir deshalb den Bau eines Bahnhalts „Zuchering“ mit den entsprechenden Park&ride-Flächen.
Vor kurzem hat der Zweckverband VGI (Verkehrsgemeinschaft Region Ingolstadt), der aus der Stadt Ingolstadt und den drei Landkreisen Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen besteht, vom Bund 29 Mio. € Förderung für die Stärkung des ÖPNV in der Region erhalten. Das Ziel ist, bis 2026 den Marktanteil des ÖPNV am Gesamtverkehr in der Autoregion Ingolstadt bezogen auf 2016 zu verdoppeln und damit die CO2-Emissionen im Verkehrssektor signifikant und nachhaltig zu senken.
Dabei werden auf Kunden- und Anbieterseite die Prozesse digitalisiert und optimiert. Es ist eine umfassende Ausweitung des Angebots mittels neuer Linienverkehre und Taktverdichtungen geplant. Der Fokus liegt hierbei auf dem Pendel- und Ausbildungsverkehr sowie der Reduzierung des Stadt-Umland-Gefälles. Ebenfalls soll an bisher kaum erschlossenen Strecken der Betrieb von On-Demand-Verkehren pilotiert werden.
Insgesamt sehen wir ebenfalls den dringenden Bedarf nach einer ganzheitlichen Betrachtung der Ausbaupläne und stellen deshalb erneut klar, dass wir die Forderungen der Bürgerinitiativen in Winden, Manching und Weichering nach einer umfassenden, integrierten, verkehrsmittelübergreifenden Mobilitätsstrategie für die gesamte Region unterstützen. Sollte dieses aufwendige Gutachten im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum B16-Ausbau nicht eingeplant/finanzierbar sein, so muss unserer Meinung nach eine gemeinsame Lösung aller betroffenen Gebietskörperschaften und beteiligten Stellen gefunden werden, um es trotzdem zu realisieren.
Auch wenn das Hauptziel des Bundesverkehrswegeplans ist, die Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland sicherzustellen, so muss doch im Hinblick auf alle betroffenen Belange zwingend über den Tellerrand hinausgeschaut werden. Deutschland will bis 2045 klimaneutral werden, der Freistaat Bayern will dies bis 2040 schaffen und die Stadt Ingolstadt sogar bis 2030. Wie soll dies ohne deutliche Kraftanstrengungen möglich sein?
Aufgrund der Vorstellung des aktuellen Planungsstands durch das Staatliche Bauamt im Rahmen der Sitzung des Planungsausschusses am 23.11.2021 sind für uns – unabhängig von der Bedarfsklärung – noch weitere Kritikpunkte offenbar geworden:
Die im Planungsabschnitt 7 bevorzugte Variante mit dem Rückbau des direkten Anschlusses an den Ingopark und Verlagerung der Zufahrten zum Gewerbegebiet ausschließlich über die Karlskroner Straße und eine neue Straße im Westen und die Immelmannstraße und die B 13 im Osten ist für uns nicht akzeptabel. Zum einen siedeln sich im Ingopark Gewerbebetriebe gerade auch deshalb an, weil der direkte Anschluss an die B 16 besteht und zum anderen wird dann wieder vermehrt Verkehr auf Nebenstrecken verlagert, was durch den Ausbau der B 16 eigentlich andersherum sein sollte. Wir befürchten stark, dass diese Nebenstrecken nicht die entsprechende Aufnahmekapazität besitzen und sich an Kreuzungs-/Einmündungsbereichen der Verkehr stark staut.
Und auch, wenn der Bedarf erst später im Rahmen eines Lärmgutachtens festgestellt wird, so erachten wir einen Lärmschutz für den Ortsteil Winden als zwingend erforderlich und auch die zusätzliche Lärmbelastung für Zuchering kann nicht einfach so hingenommen werden.
Zusammenfassend fordern wir den Stadtrat der Stadt Ingolstadt und besonders den Oberbürgermeister auf, sein ganzes politisches Gewicht in die Waagschale zu werfen und die Notwendigkeit eines vierspurigen Ausbaus der B16 insbesondere anhand eines ganzheitlichen Verkehrsgutachtens überprüfen zu lassen. Zeitgleich beantragen wir die Prüfung und Realisierung eines Bahnhalts „Zuchering“ mit den entsprechenden Park&ride- Plätzen und eine deutliche Verbesserung der interkommunalen Radwegeinfrastruktur entlang der wichtigen „Arbeitsrouten“.
Im Hinblick auf die aktuellen Pläne fordern wir, dass das Gewerbegebiet Ingopark/Weiher- feld nicht von der B 16 abgeschnitten wird, sondern der direkte Anschluss erhalten bleibt.
Außerdem beantragen wir eine Vorstellung der derzeitigen Planungen im Rahmen einer coronakonformen Veranstaltung und damit eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung.
Wir bitten den Bezirksausschuss um Zustimmung zu diesen Anträgen.
Mit freundlichen Grüßen
Tanja Stumpf Sybille Nix Josef Kroll Ralf Netter