Corona-Regelungen in den städtischen Museen
Corona-Regelungen in den städtischen Museen
Während der roten Ampelphase gelten in den städtischen Museen folgende 2G-Regelungen:
Zugang:
- Zugang nur für Geimpfte und Genesene (ab 12 Jahren, unter 12 Jahren genügt der Nachweis der Testung in den Schulen). Der Nachweis ist immer zusammen mit einem Lichtbildausweis vorzulegen.
- Zugang für Schüler im Klassenverbund im Rahmen des Unterrichts ohne Nachweis möglich
- Ausnahme: Personen, die sich aus medizinischen Grün- den nicht impfen lassen können und dies durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original nach- weisen (mit vollständigen Namen und Geburtsdatum) kön- nen PCR-Test vorlegenMaskenpflicht:
Besucher: FFP2-Maske; 6-17 Jahre: medizinische Maske;