2G-Regel bei Veranstaltungen des Kulturamts
2G-Regel bei Veranstaltungen des Kulturamts
Für alle Veranstaltungen des Kulturamts der Stadt Ingolstadt gilt seit Dienstag, 9. November, die 2G-Regel. Demnach müssen Besucher/-innen am Eingang den Nachweis einer Genesung oder vollständigen Impfung vorzeigen. In Verbindung mit diesem Nachweis ist ein Ausweisdokument wie Personalausweis, Reise- pass oder Führerschein vorzulegen. Diese Regelung greift be- reits für Kinder ab zwölf Jahren. Für Kinder unter zwölf Jahren gilt weiterhin der Nachweis der regelmäßigen Testung in den Schulen.
Beim Anstehen in der Warteschlage und beim Bewegen im Raum (z. B. bis zum Sitzplatz oder zur Toilette) besteht FFP2- Maskenpflicht. Des Weiteren empfehlen wir, die Maske auch auf dem Sitzplatz zu tragen.