Verlängerung Alkoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit
Der Freistaat Bayern hält an einem Alkoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit fest. Es gilt auf möglichst allen öffentlichen Plätzen, insbesondere den öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte und an allen sonstigen öffentlichen Plätzen, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten. Die konkreten Örtlichkeiten werden von den Kommunen festgelegt.
Mit der Änderungsverordnung zur Vierzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde diese bis einschließlich 24. November 2021 verlängert. Dementsprechend verlängert auch die Stadt Ingolstadt die hierauf basierende Allgemeinverfügung zum Alkoholverbot.