Voraussetzungen für die freiwillige Einführung von 2G und 3Gplus

Voraussetzungen für die freiwillige Einführung von 2G und 3Gplus

Die Stadt Ingolstadt weist in Bezug auf die freiwillige Einführung von 2G oder 3G plus alle Veranstalter und Betreiber darauf hin, dass die Absicht entsprechender Zugangsbeschränkung beim Gesundheitsamt (Verwaltung-Gesundheitsamt@ingolstadt.de) anzuzeigen ist.

Die Maskenpflicht und das Gebot des Mindestabstandes entfallen nur dann, wenn folgende Regeln zwingend eingehalten werden:

deutlich erkennbarer Hinweis auf die Zugangsbeschränkung

wirksame Zugangskontrolle samt Identititätsfeststellung in Bezug auf jede Einzelperson

dies bedingt eine Einzelkontrolle noch im Eingangsbereich. Diese kann nicht nach Zutritt zum Gebäude/Gelände am Platz vorgenommen werden

Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde kann die Ausnahmeregelung untersagen, wenn die zuverlässige Einhaltung nicht garantiert ist. Aktuelle Informationen finden sich stets auf www.ingolstadt.de/corona

 

Bild: Glasvirus – Foto: Roessle