Lockerung der Corona-Maßnahmen in den städtischen Bädern und Eishallen
Lockerung der Corona–Maßnahmen in den städtischen Bädern und Eishallen
Keine Zeitslots aber 3G–Regelung
Aufgrund geänderter Vorgaben der Regierung konnten im Sportbad mit Sauna, im Hallenbad Südwest und beim Eislauf in der Zweiten Eishalle die Corona–Maßnahmen gelockert werden.
Ab sofort entfällt die Kontaktdatenerfassung und somit auch die Online–Reservierungspflicht vor dem Besuch im Sportbad, im Hallenbad Südwest und in der Eishalle. Lediglich für den Besuch in der Sauna im Sportbad bleibt die Online–Reservierung bestehen, da hier noch eine Besucherbeschränkung gilt. Jedoch konnte das zugelassene Kontingent an Sauna–Besuchern erhöht werden.
Ebenso entfallen die Time–Slots in den Bädern. Besucherinnen und Besucher können also jederzeit ohne vorherige Anmeldung und ohne zeitliche Beschränkung (entsprechend der geltenden Öffnungszeiten) die städtischen Hallenbäder wieder nutzen.
Die 3G–Regel findet in den Bädern und der Eishalle entsprechend der Vorgaben der Regierung weiterhin Anwendung! Beim Besuch von Bädern, Sauna und Eishalle muss ein entsprechender Nachweis vorgezeigt werden. Für Schülerinnen und Schüler reicht in allen Anlagen auch eine Schülerbuskarte oder ein Schülerausweis als Nachweis, dass sie getestet sind.
In allen Anlagen entfällt die FFP2–Masken–Pflicht. Es können ab sofort medizinische Masken (OP–Masken) in den entsprechenden Bereichen getragen werden