Grünen-Antrag zu Errichtung von Mobilfunkmasten im Südwesten
Der Ausbau des 5G-Mobilfunks im Ingolstädter Stadtgebiet ist angelaufen. Die Standortsuche für einen Mast im Südwesten der Stadt, in der Nähe des Südfriedhofs, hat das Thema aktuell in das öffentliche Bewusstsein gebracht.
„Aber wie kommt man zu den Standorten? Wie kann man die Masten unter Beachtung des Gesundheitsschutzes der Bürger*innen aufstellen und betreiben? Und vor allem, welche Möglichkeiten hat die Stadt Ingolstadt, Einfluss auf den laufenden 5G-Mobilfunk-Ausbau zu nehmen, auch im Hinblick auf die Zukunft?“ fragt sich sicher nicht nur Christian Höbusch, der Co-Fraktionsvorsitzende der Grünen Fraktion.
Ein entsprechender Ergänzungsantrag, der um Beantwortung dieser Fragen bittet, wurde von der Stadtratsfraktion von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN soeben gestellt.
Ergänzungsantrag zu V0508/21 – Mobilfunkmasten im Südwesten
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
vor dem Hintergrund des weiterhin im Stadtgebiet laufenden 5G-Mobilfunk-Ausbaus, der in der Stadtratssitzung am 11.05.2021 (Vorlage V0287/21) gefassten Beschlüsse und insbesondere auch der bei der am 24.06.2021 durchgeführten Sondersitzung des Bezirksausschusses V Südwest, die die in der Vorlage V0508/21 aufgeführten Mobilfunkstandorte betraf, gewonnenen aktuellen Erkenntnisse stellen wir zur Vorlage V0508/21 folgenden
Ergänzungsantrag:
Es wird geprüft und dem Stadtrat dargestellt, welche konkreten rechtlichen, vor allem bauleitplanungsrechtlichen Maßnahmen im Stadtgebiet aktuell möglich sind, um dem Vorsorgeprinzip, insbesondere dem vorbeugenden Gesundheitsschutz der Bürger*innen, Genüge zu tun.
Es wird die Erstellung eines kommunalen Standortkonzepts für Mobilfunkanlagen geprüft und das Ergebnis dem Stadtrat dargestellt.
Begründung:
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.08.2012 (Az. 4 C 1.11) steht es den Gemeinden frei, eine Städtebaupolitik zu betreiben, die ihren baulichen Ordnungsvorstellungen entspricht. Bezogen auf Mobilfunkanlagen bedeutet dies, dass sie Standortplanungen auch dann betreiben dürfen, wenn bauliche Anlagen nach den maßgeblichen immissionsschutz-rechtlichen Maßstäben – den Grenzwerten der jeweils geltenden Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – unbedenklich sind.
In Ausfüllung dieser höchstrichterlich festgestellten Berechtigung der Kommunen stehen – diese Instrumente lagen der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zugrunde – etwa die Erstellung eines kommunalen Standortkonzeptes für Mobilfunkanlagen und Veränderungssperren zur Verfügung. In der Literatur (etwa Nitsch/Weiss/Frei, NVwZ 2020, S. 1642 ff. und Budzinski, NVwZ 2020, S. 1649 ff.) werden darüber hinaus weitere kommunale Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen des 5G-Ausbaus diskutiert.
Die Antragsteller bitten zu prüfen, wie die Stadt Ingolstadt im Lichte des Vorsorgeprinzips und des vorbeugenden Gesundheitsschutzes hier noch gestaltend Einfluss auf den laufenden 5G-Mobilfunk-Ausbau, perspektivisch auch auf kommende neue Generationen von Mobilfunkstandards nehmen kann, damit dann der Stadtrat darüber entscheiden kann, ob solche Maßnahmen ergriffen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Höbusch (Fraktionsvorsitzender), Barbara Leininger (Fraktionsvorsitzende), Agnes Krumwiede, Stephanie Kürten, Maria Segerer, Jochen Semle, Dr. Christoph Spaeth
Foto: yingjaipumi