Bundes-Notbremse ab Samstag: Es bleiben zum Teil schärfere Regelungen in Kraft
Ab Samstag, 24. April, greift die neue bundesweite „Notbremse“ in allen Städten und Landkreisen, wenn an drei Tagen hintereinander die 7-Tage-Inzidenz über 100 lag. Dies trifft auf Ingolstadt zu (mehr dazu auch in der Amtlichen Bekanntmachung unter www.ingolstadt.de/amtliche)
Damit wird bundesweit ein einheitliches Mindestniveau an Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit geschaffen. Wie der Freistaat mitteilt, werden aber die zum Teil bereits strengeren bayerischen Vorgaben in einigen Punkten beibehalten.
Es gelten folgende Regelungen:
Ausgangssperre
Die bereits gültige Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr bleibt bestehen. Im Gegensatz zur bundesweiten Regelung wird es in Bayern vorerst keine Ausnahmen für Bewegung an der frischen Luft (allein; bis Mitternacht) geben. Die bestehenden Ausnahmen bei gesundheitlichen Notfällen, medizinische Behandlung, Berufsausübung, Versorgung von Tieren etc. bleiben jedoch bestehen.
Einzelhandel
Bislang war „Click & Meet“ nach vorheriger Terminvereinbarung und mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Test bis zu einer 7-Tage-Inzidenz von 200 möglich. Neu ist nun, dass „Click & Meet“ nur noch bis zu einer 7-Tage-Inzidenz von 150 möglich ist. Bei einer darüberliegenden Inzidenz kann „Click & Collect“ angeboten werden.
Da die 7-Tage-Inzidenz bereits drei Tage in Folge über 150 lag, gilt in Ingolstadt ab Sonntag, 25. April (effektiv dann ab Montag, 26. April), dass der Einzelhandel nur noch „Click & Collect“ anbieten darf.
Ausnahmen gelten weiterhin für Geschäfte des täglichen Bedarfs und der Grundversorgung (Lebensmittel, Drogerien, Apotheken etc.). Während lt. Bundes-Notbremse Gartencenter, Buchläden und Blumengeschäfte zum erweiterten täglichen Bedarf gezählt werden, dürfen diese Geschäfte in Bayern ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 150 ebenfalls nur noch „Click & Collect“ anbieten.
Schulen
Die Bundes-Notbremse sieht ein Verbot von Präsenzunterricht ab einer Inzidenz von 165 vor. In Bayern bleibt es weiterhin bei der Grenze von 100, ab der Distanzunterricht stattfinden muss (mit Ausnahmen z.B. für Abschlussklassen).
Zu den Regelungen an Ingolstädter Schulen und Kitas in der kommenden Woche mehr unter diesem LINK
Körpernahe Dienstleistungen Die Bundes-Notbremse schreibt für körpernahe Dienstleistungen (Frisörbesuch, Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspflege etc.) die Vorlage eines tagesaktuellen negativen Corona-Testergebnisses vor. Diese Regelung ist für Bayern neu und gilt in Ingolstadt ab Samstag, den 24. April.
Kontaktbeschränkungen
Keine Änderung; es sind Treffen eines Hausstandes mit einer weiteren Person erlaubt. Kinder unter 14 Jahren werden nicht dazugezählt.
Sport
Nur kontaktfreier Individualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands, keine Ausnahmen nach Beginn der Ausgangssperre um 22 Uhr.
Gastronomie
Keine Änderung; erlaubt bleibt Abholung und Auslieferung von Speisen und Getränken. Die Abholung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken ist zwischen 22 Uhr und 5 Uhr untersagt.
Kulturstätten & Freizeiteinrichtungen
Keine Änderung; Kulturstätten und Freizeiteinrichtungen müssen geschlossen bleiben.
Maskenpflicht
Anders als in der Bundes-Notbremse vorgesehen, bleibt es in Bayern bei einer FFP2-Maskenpflicht in Einzelhandel, ÖPNV und Kirchen.
Unterschreitung einer Inzidenzstufe:
Für Lockerungen muss der 7-Tage-Inzidenzwert nicht wie bisher drei Tage unter 100 liegen, sondern jetzt fünf Werktage. Sonn- und Feiertage unterbrechen die Zählung der Werktage nicht. Ab dem übernächsten Tag treten dann die Lockerungen in Kraft.
Zusätzliche Regelungen für Ingolstadt gelten weiterhin :
Alkoholverbot
Es gibt ein Alkoholverbot in der Innenstadt, Volksfestplatz, Hallenbad Parkplatz, Hindenburgpark, Glacis, Klenzepark, Baggersee, Auwaldsee, Spielpark Fort Peyerl, Umfeld Hauptbahnhof und Nordbahnhof, Donauufer und Staustufe.
Maskenpflicht
Es gilt Maskenpflicht in Teilen der Innenstadt, im Umfeld von Haupt- und Nordbahnhof und überall dort, wo Menschen länger oder enger zusammenkommen und ein Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
Die jeweils geltenden Regeln werden tagesaktuell in der Rubrik „Das gilt aktuell in Ingolstadt“ auf der Seite www.ingolstadt.de/corona dargestellt.