Schnelltests in Apotheken – Testpflicht für Pflegemitarbeiter
Seit 8. März 2021 gilt für alle Bürgerinnen und Bürger der Anspruch auf einen kostenlosen Corona-Schnelltest pro Woche. Auch ausgewählte Apotheken führen kostenlose Antigen-Schnelltests durch. In Ingolstadt sind dies derzeit:
Florian Apotheke, Apotheke Am Pulverl, Süd-Apotheke, Obere Apotheke, Mohren Apotheke, Canisius Apotheke, Sonnen Apotheke, Apotheke im Westpark, Michael Apotheke.
Auf der Seite www.ingolstadt.de/corona ist nicht nur die Anmeldung zu den kommunalen Schnellteststationen zu finden, son- dern auch ein Link zu einer Übersicht der teilnehmenden Apotheken. Menüpunkt „Corona Testzentren“. Auch verschiedene Hausärzte bieten PCR und Schnelltests an – fragen Sie hierzu bitte Ihren Hausarzt.
Ein wichtiger Hinweis, gerade angesichts des Osterwochenendes: Schnelltests und Selbsttests können keine absolute Sicherheit geben. Daher müssen auch bei einem negativen Schnelltest oder Selbsttest unbedingt weiterhin die AHA-Regeln beachtet werden!
Personen, die im Schnelltest positiv getestet wurden, das Ergebnis mit einem PCR-Test überprüfen lassen.
Ausführliche Informationen zur Bayerischen Teststrategie bietet das Gesundheitsministerium im Internet:
www.stmgp.bay- ern.de/coronavirus/bayerische-teststrategie
Zur Unterscheidung:
Schnelltests dürfen nur von medizinischem Personal oder Pflegekräften durchgeführt werden. Daher können Bürgerinnen und Bürger bei einem kostenlosen Schnelltests nur von geschultem Personal mit Antigen-Schnelltests getestet werden.
Selbsttests für Privatpersonen werden zum Beispiel bei Discountern, Supermärkten, Drogerien und Apotheken verkauft.
Stadt erlässt Allgemeinverfügung: Testpflicht für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen
Die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) sieht bei einer Überschreitung der 7-Tages-Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen vor, dass Beschäftigte in vollstationären Einrichtungen der Pflege, in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sowie in Altenheimen an mindestens zwei Tagen pro Woche getestet werden müssen (§ 9
Abs. 2 Nr. 5).
Die Stadt Ingolstadt hat hierzu eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die ab Samstag, 3. April, 0 Uhr in Kraft tritt. Demnach müssen die Beschäftigten sich „an zwei verschiedenen Tagen pro Woche, in denen sie zum Dienst eingeteilt sind, einer Testung in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ unterziehen. Das Ergebnis der Testungen ist von den Beschäftigten unverzüglich der Leitung der Einrichtung und vom Träger auf Verlangen auch der Stadt Ingolstadt vorzulegen.
Dies gilt nicht, wenn alle Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtung und mindestens 95 Prozent der Beschäftigten eine Erst- und Zweitschutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 erhalten haben.
Die Allgemeinverfügung ist unter www.ingolstadt.de/amtliche im Wortlaut zu finden.
Foto: dusanpetkovic