SPD beantragt eine kartographische Darstellung von Ingolstadt
In einer kartographischen Darstellung soll die Verwaltung sämtliche bebauten Gebiete in Ingolstadt hervorheben, in denen kein Bebauungsplan gilt. Außerdem sollen diese Gebiete dahingehend untersucht werden, ob sie geeignet sind, unter eine Erhaltungssatzung nach § 172 BBauG gestellt zu werden und abschließend den zuständigen Bezirksausschüssen zur Abgabe einer Stellungnahme vorgelegt werden.
„Nirgendwo ist es im Stadtgebiet so leicht, im großen Stil nachzuverdichten als in Gebieten, in denen kein Bebauungsplan gilt. Dies ermöglicht § 34 BBauG (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile). Um sich darüber einen Überblick zu verschaffen, wäre es hilfreich, in einer Karte von Ingolstadt all jene bebauten Gebiete einzuzeichnen und hervorzuheben, in denen kein Bebauungsplan gilt“, erklärt der Mitinitiator und ehemalige Stadtrat Robert Bechstädt.
„Diese Art der Veranschaulichung und die Vorschläge zur Eignung einzelner Gebiete für eine Erhaltungssatzung nach § 172 BBauG – sei es nun als Gestaltungssatzung, sei es als Millieuerhaltungssatzung oder sei es als Umstrukturierungssatzung – sind wichtige Hilfen für eine Entscheidungsfindung in den Gremien“, fügt der Sprecher im Planungsausschuss Dr. Manfred Schuhmann an.
Für den SPD-Stadtrat Quirin Witty ist es vor allem wichtig die Bezirksausschüsse einzubinden. Für ihn ist es von besonderer Bedeutung die speziellen Kenntnisse und Meinungen vor Ort abzufragen.
„Außerdem dient der Überblick durch diese kartographische Darstellung als inhaltlicher Bestandteil bei der Fortschreibung und Zielfindung des neuen Flächennutzungsplans der Stadt Ingolstadt“, erklärt der Fraktionsvorsitzende Christian De Lapuente weiter.
Antrag: Erstellung einer kartographischen Darstellung von Ingolstadt
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die SPD-Stadtratsfraktion stellt folgenden Antrag:
1. Die Verwaltung der Stadt Ingolstadt erstellt eine kartographische Darstellung von Ingolstadt, in der sämtliche bebauten Gebiete in Ingolstadt hervorgehoben sind, in denen kein Bebauungsplan gilt.
2. Die Verwaltung untersucht diese Gebiete dahingehend, ob sie geeignet sind, unter eine Erhaltungssatzung nach § 172 BBauG gestellt zu werden, und unterbreitet dem Stadtrat entsprechende Vorschläge.
3. Die Untersuchungen und die Eignungsvorschläge werden zusammen mit der kartographischen Darstellung dem für den jeweiligen Stadtbezirk zuständigen Bezirksausschuss zur Abgabe einer Stellungnahme vorgelegt.
Begründung:
Nirgendwo ist es im Stadtgebiet so leicht, im großen Stil nachzuverdichten als in Gebieten, in denen kein Bebauungsplan gilt. Dies ermöglicht § 34 BBauG (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile). Um sich darüber einen Überblick zu verschaffen, wäre es hilfreich, in einer Karte von Ingolstadt all jene bebauten Gebiete einzuzeichnen und hervorzuheben, in denen kein Bebauungsplan gilt. Diese Art der Veranschaulichung und die Vorschläge zur Eignung einzelner Gebiete für eine Erhaltungssatzung nach § 172 BBauG – sei es nun als Gestaltungssatzung, sei es als Millieuerhaltungssatzung oder sei es als Umstrukturierungssatzung – sind wichtige Hilfen für eine Entscheidungsfindung. Es geht um Transparenz, ob im Einzelfall Nachverdichtung angemessen ist oder ob es geboten ist, von vornherein im Sinne des jeweiligen Gebietes einzugreifen.
Da hier vor allem auch die speziellen Kenntnisse und Meinungen vor Ort gefragt sind, ist es von Bedeutung, die Stellungnahme des jeweils zuständigen Bezirksausschusses einzuholen. Dafür benötigen diese Gremien den Veranschaulichungsplan als kartographische Darstellung und die Vorschläge der Verwaltung für das jeweilige Gebiet.
Außerdem dient der Überblick durch diese kartographische Darstellung als inhaltlicher Bestandteil bei der Fortschreibung und Zielfindung des neuen Flächennutzungsplans der Stadt Ingolstadt.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Christian De Lapuente, Fraktionsvorsitzender
Quirin Witty
Dr. Manfred Schuhmann
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