Corona Inzidenzwert wieder unter 100 – steigende Patientenzahlen im Klinikum
Die 7-Tages-Inzidenz für Ingolstadt beträgt am Mittwoch laut LGL 98,26. Es gilt aber weiterhin die Meldestufe „dunkelrot“, bis die Grenzwerte sechs volle Tage unterschritten werden. Deutlich steigend ist die Zahl der Corona-Patenten, die im Klinikum behandelt werden: Vor einer Woche waren es neun Patienten, nun sind es 25. Dabei handelt es sich um Erkrankte nicht nur aus Ingolstadt, sondern der Region.
Das Gesundheitsamt der Stadt Ingolstadt meldet für die Einwohner Ingolstadts folgende Fallzahlen (Stand: 28.10.2020, 14.00 Uhr):
Aktuell Infizierte: 173 Personen
Genesene: 930 Personen
Gestorbene: 41 Personen
Fälle insgesamt: 1.144 Personen
Entwicklung: 20 neue Fälle seit gestern.
Die 7-Tages-Inzidenz für Ingolstadt beträgt lt. LGL 98,26.
Die Inzidenz bildet die Neumeldungen der vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner ab und wird werktäglich vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) bayernweit ermittelt.
(Quelle: LGL, Stand heute, 8 Uhr, https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/coronavirus/karte_coronavirus/index.htm).
Das Bayerische Gesundheitsministerium hat am So., 25.10., 15 Uhr angesichts der Infektionsentwicklung die Stadt Ingolstadt in die Ampelstufe „dunkelrot“ eingeordnet.
Damit treten entsprechend der Corona-Ampel des Freistaates am Mo., 26.10., 0 Uhr weitere Maßnahmen in Kraft (Sperrstunde 21 Uhr, max. 50 Teilnehmer bei Veranstaltungen).
Die jeweiligen Maßnahmen gelten so lange, bis die Grenzwerte sechs volle Tage unterschritten werden.
Im Klinikum Ingolstadt werden 25 Patienten behandelt, die COVID-19 positiv sind. Zwei von ihnen liegen auf der Intensivstation und müssen beatmet werden. Stand: heute, 7.30 Uhr.
Aktuelle Informationen rund um das Corona-Virus, Anmeldung zum Corona-Test, zur Ermittlung von Kontaktpersonen, weiterführende Links, Informationen in Fremdsprachen und Bürger-Hotlines finden Sie unter www.ingolstadt.de/corona
Auf dieser Seite finden Sie auch weitergehende Informationen, z.B. zur Frage „In jenen Bereichen, in denen eine Maskenpflicht gilt – darf ich ohne Maske Fahrradfahren?“: Dort, wo auf der Straße Fahrrad gefahren werden darf (z.B. in der Harderstraße oder Donaustraße), darf trotz der sonstigen Maskenpflicht ohne Maske Fahrrad gefahren werden. Bei der Beurteilung geht es darum, ob der Abstand zu anderen Personen eingehalten werden kann. Dies ist beim Radfahren in der Regel der Fall. Dort, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann, besteht Maskenpflicht. Wer sich in der Fußgängerzone bewegt (egal ob als Fußgänger oder außerhalb der zulässigen Zeiten unerlaubterweise [!] per Fahrrad) muss eine Maske tragen. Auch wer sein Fahrrad durch die Fußgängerzone schiebt, ist Fußgänger und muss Maske tragen.