Maskenpflicht in Innenstadtbereichen – private Feiern bis 10 Personen
„Die Situation ist ernst zu nehmen“, erklärte Bürgermeisterin Dorothea Deneke-Stoll auf der kurzfristig anberaumten Corona-Pressekonferenz im Neuen Rathaus. Seit einer Woche liegt die 7-Tage Inzidenz in Ingolstadt über 35, am Freitag waren es 42,94. Damit hat man auf der „Corona-Ampel“ die Phase gelb erreicht. „Wenn wir eine Chance haben, das Infektionsgeschehen einzuschränken, um einen Lockdown zu verhindern, dann müssen wir sie nutzen,“ so Deneke-Stoll. „aber es ist keine Panik angesagt!“
Man würde sich in stetigen Schritten nach oben, meinte Rechtsreferent Dirk Müller mit Blick auf die Infektionszahlen. Daher gelten ab Samstag 0 Uhr folgende Regeln:
Ausweitung der Maskenpflicht
Eine generelle Maskenpflicht gilt von 7 bis 24 Uhr nun auch auf stärker frequentierten Plätzen. In der Ingolstädter Innenstadt sind diese im Bereich der Achse Donaustr. – Rathausplatz – Moritzstr. – Am Stein – Harderstr. (bis Ecke Auf der Schanz / Dreizehnerstr.), der Achse Kreuztor – Kreuzstr. – Theresienstr. – Ludwigstr. – Paradeplatz, sowie in der Dollstraße und Milchstraße.
Darüber hinaus muss die Maske vor Schulen, Bildungseinrichtungen und öffentlichen Gebäuden getragen werden sowie in den Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs, insbesondere an Busbahnhöfen, Bushaltestellen, Bahnhöfen und Bahnhalten.
Es gilt eine generelle Maskenpflicht im Unterricht in den Schulen (außer Grundschulen), Bildungseinrichtungen sowie Bildungsstätten.
Die generelle Maskenpflicht gilt auch in öffentlichen Gebäuden, soweit das Infektionsrisiko nicht durch organisatorische oder hygienetechnische Maßnahmen weitestgehend reduziert werden kann.
Ferner gilt die generelle Maskenpflicht auch für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen sowie auf Tagungen, Kongressen, Messen und in Kulturstätten.
Es wird eine Maskenpflicht dort eingeführt, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen. Infolgedessen gilt überall dort, wo ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, eine Maskenpflicht.
Entsprechende Schilder werden an den Hauptstraßen in der Innenstadt auf die Regelung hinweisen.
Sperrstunde ab 23 Uhr
Es wird eine Sperrstunde in der Gastronomie ab 23 bis 6 Uhr eingeführt. Ab 23 Uhr darf zudem an Tankstellen kein Alkohol mehr verkauft werden. Auf öffentlichen Plätzen besteht ab 23 Uhr Alkoholverbot.
Kontaktbegrenzung
Private Feiern und Kontakte werden auf zwei Hausstände oder maximal 10 Personen begrenzt.
Diese Kontaktbeschränkung gilt auch für alle weiteren Regelungen der 7. BayIfSMV, die auf § 2 Abs. 1 der 7. BayIfSMV Bezug nehmen, insbesondere in allen von § 13 Abs.4 der 7. BayIfSMV erfassten Betrieben. Die jeweils verantwortlichen Gaststättenbetreiber sind verpflichtet, die erweiterten Kontaktbeschränkungen entsprechend zu berücksichtigen und ihren Gaststättenbetrieb entsprechend zu organisieren.
Die genannten Maßnahmen gelten vorerst bis zum 28. Oktober.
In Ingolstadt seien keine Hotspots auszumachen, erklärte die kommissarische Leiterin des Gesundheitsamts, Astrid Grundbrecher. Am Freitag habe es 14 neue Corona-Fälle gegeben. Ein Teil davon seien zwar Reiserückkehrer, aber auch in Schulen würden neue Fälle auftauchen, ebenso gäbe es Personen ohne Symtome, die sich trotzdem testen ließen und positiv getestet würden. “Dabei sind wir darauf angewiesen, dass Kontaktlisten vollständig sind,” erklärte Astrid Grundbrecher. Nur so könnte das Infektionsgeschehen nachvollzogen werden: “Im privaten Bereich ist das oft schwiierig.”
Fest steht aber auch: Wenn die Inzidenz über 50 steigt, werden die Maßnahmen weiter verschärft.
Entwicklung lokaler Zahlen Corona
16.10.2020, 14.30 Uhr
Das Gesundheitsamt der Stadt Ingolstadt meldet für die Einwohner Ingolstadts folgende Fallzahlen:
Aktuell Infizierte: 72 Personen
Genesene: 806 Personen
Gestorbene: 39 Personen
Fälle insgesamt: 917 Personen
Entwicklung: vierzehn neue Fälle seit gestern.
Die 7-Tages-Inzidenz für Ingolstadt beträgt 42,94
Die Inzidenz bildet die Neumeldungen der vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner ab und wird werktäglich vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) bayernweit ermittelt.
(Quelle: LGL, Stand 8 Uhr, https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/coronavirus/karte_coronavirus/index.htm)
Im Klinikum Ingolstadt werden vier Patienten behandelt, die COVID-19 positiv sind. Keiner von ihnen liegt auf der Intensivstation, keiner muss beatmet werden. Stand: 16.10.2020, 07.30 Uhr.