Unfälle mit E-Scootern
Gleich mehrere Vorfälle mit E-Scootern hatte die Polizei am Wochenende in Ingolstadt zu bearbeiten. Ein 40-jähriger Ingolstädter war in der Nacht zum Sonntag mit einem E-Scooter auf der Klein-Salvator-Straße in Ingolstadt unterwegs. Vermutlich verlor er aufgrund seiner Alkoholisierung die Kontrolle über dieses Kleinstfahrzeug und stürzte zu Boden. Die Beamten der Verkehrspolizei Ingolstadt konnten bei der Unfallaufnahme einen Alkoholwert von über 1,2 Promille fest stellen. Eine Blutentnahme wurde angeordnet, der Führerschein des Ingolstädters wurde zur Vorbereitung der Einziehung beschlagnahmt. Da sich der Scooter-Fahrer durch den Sturz verletzte, wurde er ins Krankenhaus verbracht. An seinem Gefährt entstand nur sehr geringer Sachschaden in Höhe von ca. 50 Euro. Ihn erwartet nun eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr.
Ein 29-jähriger Medientechniker war in der Nacht zum Samstag mit einem Leih-E-Roller in der Nacht von Freitag auf Samstag in Ingolstadt unterwegs. Gegen kurz vor 01.00 Uhr wurde er dann in der Regimentstraße einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei wurde festgestellt, dass der Ingolstädter Alkohol getrunken hatte. Ein vor Ort durchgeführter Alkotest ergab einen Wert von knapp unter 1,1 Promille. Da die für die Benutzung eines Kraftfahrzeugs geltenden Grenzwerte bezüglich des Alkoholkonsums auch beim Benutzen von Elektrokleinstfahrzeugen zum Tragen kommen, erwarten den Ingolstädter nun ein Bußgeldbescheid in Höhe von ca. 500 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot. Der E-Roller musste an Ort und Stelle abgestellt werden.
Eine 19-jährige Schülerin aus dem Landkreis Pfaffenhofen wollte am Freitag mit ihrem Pkw Audi A1 vom Parkplatz Jahnstraße aus nach rechts in die Jahnstraße einfahren. Hierbei übersah sie einen 13-jährigen Schüler aus Ingolstadt, der mit seinem E-Scooter von rechts auf dem Radweg kam und stieß mit diesem zusammen. Hierbei stürzte der 13-jährige zwar zu Boden, wurde aber bei dem Unfall nicht verletzt. Am Audi entstand im Frontbereich ein Schaden von ca. 2.000,– €. Der Sachschaden am E-Scooter beträgt wohl knapp 100,– €.
Da ein Elektrokleinstfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr erst ab 14 Jahren gefahren werden darf, erhalten die Eltern, die es ihrem Sohn ermöglicht hatten, mit dem E-Scooter zu fahren, eine Anzeige, die mit 135,– Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet wird.