Ãœber 150 Beanstandungen
Seit vergangenem Freitag (5. Juli) ist das Befahren in der Innenstadt im Bereich des sogenannten „Bermuda-Dreiecks“ von 20 bis 6 Uhr nur noch für Anwohner, Hotelgäste und Taxis erlaubt. Für alle anderen Fahrzeuge gilt in der Nacht ein Durchfahrtsverbot.
In der Nacht von Samstag auf Sonntag wurde die Einhaltung der neuen Regelung von der Polizei in mehreren Kontrollen überwacht. Insgesamt wurden dabei zwischen 21 und 1 Uhr 173 Fahrzeuge kontrolliert. Lediglich 16 Fahrzeuge fuhren berechtigt ein. Die über 150 unberechtigt Einfahrenden wurden zumeist mündlich verwarnt, in wenigen Fällen wurden auch schon kostenpflichtige Verwarnungen ausgestellt.
Die Polizei weist darauf hin, dass die Einhaltung des Nachtfahrverbotes in den nächsten Tagen und Wochen verstärkt überwacht wird. Ab Montagabend (8. Juli) müssen Fahrer, die widerrechtlich in den Verbotsbereich einfahren, mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro rechnen.