Wichtiges zur Europawahl am 26. Mai
Eintragung in das Wählerverzeichnis
Um wählen zu können, ist eine Eintragung in das Wählerverzeichnis erforderlich.
a) Deutsche Staatsangehörige
Jeder wahlberechtigte Deutsche mit Wohnsitz im Inland ist im Wählerverzeichnis der Gemeinde/Stadt automatisch eingetragen, in der er am 14.04.2019 mit Hauptwohnsitz gemeldet war.
Bei Verlegung des Hauptwohnsitzes in eine andere Gemeinde im Zeitraum vom 15.04.2019 bis 05.05.2019 kann die Aufnahme in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes bis zum 05.05.2019 beantragt werden. Alternativ können in diesem Fall auch Briefwahlunterlagen bei der alten Wohnsitzgemeinde angefordert werden.
b) Unionsbürger
Unionsbürger können entweder in Deutschland oder in ihrem Herkunftsstaat an der Wahl teilnehmen. In Deutschland sind sie deshalb nicht automatisch wahlberechtigt.
Wenn sie sich für eine Wahlteilnahme in Deutschland entscheiden, müssen sie bis zum 05.05.2019 beim Bürgeramt einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Entsprechende Formulare für Unionsbürger sind im Internetangebot des Bundeswahlleiters abrufbar (www.bundeswahlleiter.de).
Unionsbürger, die bereits bei der letzten Europawahl auf Antrag in einem Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen waren und zwischenzeitlich nicht in das Ausland verzogen waren, müssen keinen neuen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis stellen.
Versendung der Wahlbenachrichtigungskarten
Alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis der Stadt Ingolstadt aufgenommen werden, erhalten im Regelfall bis spätestens 05.05.2019 eine Wahlbenachrichtigungskarte.
Wer bis zu diesem Zeitpunkt die Karte nicht erhält, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich unverzüglich beim Wahlamt erkundigen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Briefwahlunterlagen
Alle Wahlberechtigten können voraussetzungslos Briefwahlunterlagen beantragen.
Dazu kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte verwendet werden, auf der sich ein amtliches Antragsformular befindet.
Anträge können aber auch ohne die Verwendung des amtlichen Musters schriftlich (nicht telefonisch) gestellt werden. Bei der Beantragung sind immer Familienname, Vorname, Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift und ggf. eine abweichende Versandanschrift des Wahlberechtigten anzugeben.
Der Antrag kann in einem ausreichend frankierten Umschlag dem Wahlamt (Postanschrift: Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt) zugesandt werden. Er kann aber auch in den Rathausbriefkasten eingeworfen oder beim Briefwahlamt abgegeben werden.
Alternativ können die Briefwahlunterlagen unter www.ingolstadt.de/briefwahl (Bürgerservice-Portal) auch online beantragt werden.
Die Briefwahlunterlagen werden dann kostenfrei an die im Antrag angegebene Anschrift zugesandt.
Das Briefwahlamt befindet sich im Neuen Rathaus, 2. Stock, Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt.
Die Briefwahlunterlagen können persönlich mit einem vollständig ausgefüllten Antrag beantragt und abgeholt werden. Ein amtlicher Lichtbildausweis ist vorzulegen.
Öffnungszeiten:
Mo – Di 08.00 bis 16.00 Uhr
Mi 08.00 bis 12.30 Uhr
Do 08.00 bis 17.30 Uhr
Fr 08.00 bis 12.30 Uhr.
Mit schriftlicher Vollmacht der Wahlberechtigten/des Wahlberechtigten können auch andere Personen die Briefwahlunterlagen in Empfang nehmen. Ein Formular für die Vollmacht befindet sich ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte. Zur Vermeidung von Massenvollmachten hat die bevollmächtigte Person dem Wahlamt vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern, dass sie nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.
Wegen der steigenden Beliebtheit der Briefwahl ist im Briefwahlamt mit starkem Andrang zu rechnen. Zur Vermeidung von Wartezeiten ist es daher empfehlenswert, sich die Briefwahlunterlagen auf dem Postwege zusenden zu lassen. Bitte machen Sie möglichst von diesem Angebot Gebrauch!
Nach erfolgter Briefwahl kann der rote Wahlbrief kostenfrei dem Wahlamt rückübersandt werden. Er kann aber auch im Rathausbriefkasten eingeworfen oder im Briefwahlamt abgegeben werden.
Wichtiger Hinweis: Wahlbriefe können an den Wahlsonntagen nicht in den Allgemeinen Wahlbezirken abgegeben werden.
Wer am Wahlsonntag seinen Wahlbrief abgeben will, kann dies nur im Neuen Rathaus (Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt) tun.
Alle Wahlberechtigten, die von der Briefwahl Gebrauch gemacht haben, müssen dafür Sorge tragen, dass der Wahlbrief das Wahlamt der Stadt Ingolstadt rechtzeitig vor Auszählung der Stimmen (Wahlsonntag, 26.05.2019,18.00 Uhr) erreicht. Dies gilt insbesondere mit dem Versand durch die Post.
Da die Wahlbriefe den zuständigen Briefwahllokalen zugeordnet werden müssen, wäre das Wahlamt für eine frühzeitige Rücksendung der Briefwahlunterlagen sehr dankbar.
Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag, 24.05.2019, beantragt werden.
An diesem Tag gelten für das Briefwahlamt im Neuen Rathaus verlängerte Öffnungszeiten (bis 18.00 Uhr).
Für Rückfragen ist das Briefwahlamt unter der Telefonnummer
(0841) 3 05-1266 erreichbar
Hinweis für Wähler mit Mobilitätsbeeinträchtigungen
Aus der Wahlbenachrichtigungskarte ergibt sich, ob das jeweilige Wahllokal barrierefrei ist. Wählern mit Mobilitätsbeeinträchtigungen, deren Wahllokal nicht barrierefrei ist, empfiehlt das Wahlamt die Anforderung von Briefwahlunterlagen.