Coronavirus: Jetzt ist Schluss mit lustig

Nachdem Absperrungen und Hinweisschilder nichts genutzt haben, sind jetzt die Sitzgelegegenheiten auf dem Viktualienmarkt abgebaut worden. Dazu heißt es in einer Mitteilung der IFG:

Um der am 16.03.2020 erlassenen Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vollumfänglich Folge zu leisten, wurden auch am Viktualienmarkt einige Vorkehrungen getroffen. Diese erfolgten in enger Abstimmung mit dem Leiter der Führungsgruppe Katastrophenschutz Dirk Müller sowie dem Leiter des Ordnungsamts Jürgen Gaspar. Zur Einhaltung der Vorschriften der geänderten Öffnungszeiten (6 bis 15 Uhr), des Mindestabstands (1,5 Meter) sowie der maximalen Besu- cheranzahl (max. 30 Personen) wurden am 18.03.2020 an allen Buden auf dem Viktualienmarkt Hinweisschilder angebracht. Zudem wurden die Sitzgelegenheiten ab 15 Uhr abgesperrt, was von zahlreichen Gästen missachtet wurde.

Die Polizei musste aufgrund dessen hinzugezogen werden. Nach Absprache mit den verantwortlichen Stellen wurden die Biertischgarnituren auf dem Viktualienmarkt am Donnerstag Vormittag abgebaut. Die IFG möchte mit dieser Vorsichtsmaßnahme sowohl BürgerInnen als auch ihre PächterInnen und deren Angestellte schützen.

Um die finanziellen Folgen für die BudenbetreiberInnen so gering wie möglich zu halten, unterstützt die IFG ihre PächterInnen und informiert umfassend über mögliche Finanzhilfen und Förderprogramme von Bund, Land und der Stadt, die im Zuge der Corona-Pandemie aufgelegt werden. Dazu wurde unter www.ingolstadt-ifg.de/corona eine Sonderwebsite eingerichtet, auf der fortlaufend die aktuellen Neuigkeiten und Entwicklungen veröffentlicht werden.

Kontrollen der Allgemeinverfügung – Ausgangssperre als letzte Konsequenz

Die Stadt Ingolstadt weist nochmals ausdrücklich auf die Einhaltung der Allgemeinverfügung des Freistaates Bayern hin – sowohl für Versammlungen, aber gerade auch für Gastronomiebetriebe.

Die Allgemeinverfügung regelt eindeutig: „Untersagt werden Gastronomiebetriebe jeder Art. Ausgenommen hiervon sind in der Zeit von 6 bis 15 Uhr Betriebskantinen sowie Speiselokale und Betriebe, in de- nen überwiegend Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden. Ausgenommen ist zudem die Abgabe von Speisen zum Mit- nehmen bzw. die Auslieferung, dies ist jederzeit zulässig. Es muss sichergestellt sein, dass der Abstand zwischen den Gästen mindestens 1,5 Meter beträgt und dass sich in den Räumen nicht mehr als 30 Personen aufhalten."

Cafés, Bars, Eisdielen, Biergärten etc. gehören ausdrücklich nicht zu der von der Allgemeinverfügung ausgenommenen Kategorie. Lediglich Speiselokale (s. oben) dürfen unter Einhaltung der oben genannten Vorgaben geöffnet haben.

Das städtische Ordnungs- und Gewerbeamt und die Ingolstädter Polizei werden auch heute die Einhaltung der Allgemeinverfügung überprüfen und kontrollieren. Zuwiderhandlungen stellen eine Straftat dar und können geahndet werden – das Gesetz sieht bis zu zwei Jahre Haftstrafe und/oder hohe Geldstrafen vor. Die Allgemeinverfügung hat das Ziel, soziale Kontakte auf ein Minimum und das Lebensnotwendigste zu reduzieren, um die Weiterverbreitung des Virus zu verlangsamen.

Die Stadt Ingolstadt wiederholt ihren dringenden Appell:

1.) Das eigene Zuhause nur für die Erledigung zwingend notwendiger Dinge (Einkaufen, Weg zur Arbeit, kurze Spaziergänge etc.) verlassen.

2.) Treffen mehrerer Personen in Park- und Grünanlagen sowie Spielplätzen und öffentlichen Plätzen sind ausdrücklich nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen können der Polizei gemeldet werden.

Ingolstadts Oberbürgermeister Christian Lösel schließt sich den Worten des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder an, der sagte: „Wenn sich viele Menschen nicht freiwillig beschränken, dann bleibt am Ende nur die bayernweite Ausgangssperre als einziges Instrumentarium, um darauf zu reagieren. Das muss jedem klar sein. Es geht jetzt um Solidarität mit der älteren Generation.“

Foto: Stadt Ingolstadt