Drei Windpocken-Fälle an Ingolstädter Grundschule
Drei Schüler einer Ingolstädter Grundschule sind an Windpocken erkrankt. Rund 50 Schülerinnen und Schüler aus den 3. und 4. Klassen dürfen deshalb für die Dauer der Inkubationszeit (14 Tage, bis 17. Februar) die Schule nicht besuchen.
Bei Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes bzw. der Immunität durch durchgemachte Erkrankung (z.B. durch Titerbestimmung) ist ein Besuch der Schule wieder möglich.
Das Gesundheitsamt der Stadt Ingolstadt hat auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes diese Infektionsschutzmaßnahme umgesetzt, damit sich die Krankheit nicht weiter ausbreitet.
Eltern werden dringend gebeten, auf ausreichenden Impfschutz bei ihren Kindern zu achten. Bei etwaigen Symptomen sollten diese sofort abgeklärt werden.
Bei Verdachtsfällen ist Kontakt mit dem behandelnden Kinder- oder Hausarzt aufzunehmen.
Eine gesicherte Infektion muss durch die Eltern der Gemeinschaftseinrichtung mitgeteilt werden. Diese übermittelt Häufungen (zwei oder mehr Erkrankungen) dann an das zuständige Gesundheitsamt.
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