Arbeitsgruppe „Artenschutz“
Oberbürgermeister Christian Lösel richtet städtische "Arbeitsgruppe Artenschutz" ein – Kommunale Umsetzung des zweiten Gesetzes zu Gunsten von Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern
Das Volksbegehren „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern – rettet die Bienen!“ hat die Unterstützung von rund 18,3 Prozent der Stimmberechtigten in Bayern erhalten. Die Bayerische Staatsregierung hat im April das rechtsgültige Volksbegehren dem Landtag zur weiteren Behandlung und Entscheidung zugeleitet und zugleich empfohlen, das Volksbegehren unverändert anzunehmen.
Teile des Volksbegehrens sollen hierbei verbessert werden, ein verbesserter Artenschutz mit den Belangen der Landwirtschaft vereint, die Interessen ausgeglichen und „Bienen und Bauern“ versöhnt werden.
Unter dem Vorsitz des früheren Landtagspräsidenten Alois Glück hat ein runder Tisch Artenschutz getagt, um einvernehmliche und faire Lösungen für mehr Arten- und Naturschutz in Bayern zu suchen und die Interessen der Verbände und der Landwirtschaft auszugleichen.
Die beiden Regierungsfraktionen CSU und FW haben daraufhin einen Gesetzentwurf vorgelegt, der sich nicht als abschließende Antwort auf die neuen Herausforderungen versteht, sondern vielmehr offen um weitere Impulse aus dem parlamentarischen Verfahren ergänzt werden kann.
Dieser Gesetzentwurf soll noch vor der Sommerpause im Bayerischen Landtag beraten und verabschiedet werden.
An diversen Stellen dieses „Zweiten Gesetzes zu Gunsten der Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern – Versöhnungsgesetz“ werden kommunale Gebietskörperschaften aufgefordert entsprechend des für den Freistaat Bayern geltenden Gesetzes zu verfahren.
So heißt es unter anderen in Art. 11c (neu) „klimaneutrale Verwaltung“: „die Behörden und Einrichtungen der unmittelbaren Staatsverwaltung des Freistaates Bayern nehmen Vorbildfunktion beim Klimaschutz wahr (…).“ „Den kommunalen Gebietskörperschaften wird empfohlen, entsprechend (…) zu verfahren.“ An anderer Stelle (Art. 15 (neu) „Vermeidbare Lichtemissionen“) heißt es für staatliche Gebäude: „nach 23 Uhr und bis zur Morgendämmerung ist es verboten, die Fassaden baulicher Anlagen der öffentlichen Hand zu beleuchten (…).“
Dazu Oberbürgermeister Dr. Christian Lösel: „Ich möchte, dass die Stadtverwaltung diese Regelungen und Zielsetzungen des neuen Gesetzes analysiert und dem Stadtrat in absehbarer Zeit Vorschläge für die kommunale Umsetzung sinnvoller Maßnahmen vorlegt. Das Gesetz wird zwar erst kurz vor der Sommerpause im Bayerischen Landtag final beraten und tritt zu einem bisher noch nicht näher erkennbaren Zeitpunkt – gegebenenfalls zum 01.01.2020 – in Kraft.
Jedoch möchte ich die Stadt Ingolstadt zu einer Vorreiter-Kommune in der Umsetzung sinnvoller kommunaler Maßnahmen des Gesetzes machen. Noch bevor das Gesetzgebungsverfahren den Bayerischen Landtag durchlaufen hat, reagiert die Stadt In-golstadt daher als eine der ersten bayerischen Kommunen auf die zukünftige Gesetzeslage.
Das neue Gesetz muss ausgewertet werden. Danach soll die Verwaltung dem Stadtrat bereits zu Beginn der kommenden Legislaturperiode, also in zehn Monaten, konkrete Vorschläge zur Umsetzung auf Ingolstädter Ebene unterbreiten“.
Hierzu hat der Oberbürgermeister die Einrichtung einer städtischen „Arbeitsgruppe Artenschutz“ verfügt, die unter Vorsitz des Stadtdirektors tagen wird und ihre Ergebnisse dem Stadtrat zu Beginn der kommenden Legislaturperiode vorlegen wird. Das bedeutet: Wenige Wochen nach dem voraussichtlichen In-Kraft-Treten des Gesetzes werden für den neuen Stadtrat bereits konkrete – abgestimmte – Vorschläge der Verwaltung vorliegen. Ingolstadt dürfte damit eine der ersten Kommunen sein, die die Umsetzung zu Gunsten eines stärkeren Schutzes der Artenvielfalt und der Bewahrung der Naturschönheit vornimmt.
Anmerkung:
Ingolstadt verfolgt eine neue Nachhaltigkeitsstrategie. Diese wird zusammen mit den Fachverbänden, Unternehmen, Gewerkschaften und Kirchen sowie mit allen Bürgerinnen und Bürgern erarbeitet werden. Ab der zweiten Jahreshälfte wird es hierzu Bürgerbeteiligungen geben. "Wir brauchen Lösungen mit Herz und Hirn. Denn gut gemeint, ist nicht immer gleich gut gemacht", betont Lösel.
Die Stadtspitze verweist ausdrücklich auf den „ganzheitlichen Ansatz“ der Nachhaltigkeitsstrategie. Alle drei Dimensionen der Nachhaltigkeit – Ökologie, Ökonomie und Soziales – müssen Berücksichtigung finden. Keine gesellschaftliche Gruppe darf abgehängt oder über Gebühr belastet werden.